Lebensversicherung auflösen

BGH Urteil vom 24.02.2016 – IV ZR 203/14: Widerspruch bringt Versicherungsvertrag zu Fall

Die Klägerseite (Versicherungsnehmer) begehrt von dem beklagten Versicherer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung nebst Zinsen abzüglich des bereits gezahlten Rückkaufswerts...

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BGH Urteil vom 24.02.2016 - IV ZR 142/15: Widerruf der Lebensversicherung auch bei Altverträgen möglich!

Die Klägerseite (Versicherungsnehmerin) begehrt von dem beklagten Versicherer Rückzahlung der geleisteten Versicherungsbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung nebst Zinsen abzüglich des bereits gezahlten Rückkaufswerts...

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Einsatz der Lebensversicherung zur Kreditsicherung/ Widerruf rechtsmissbräuchlich bei engen zeitlichen Zusammenhang

Die Klägerseite (Versicherungsnehmer) begehrt von dem beklagten Versicherer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nebst Zinsen abzüglich des bereits gezahlten Rückkaufwertes...

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Lebensversicherungen sollen verkauft werden – schlechte Zeiten für variable

Am 26.09 und 28.09.2017 wurde bekannt, dass ERGO Leben, Victoria und Generali Leben gut 10 Millionen Lebensversicherungsverträge Verträge verkaufen wollen. Damit sollen Risiken aus hohen Kapitalgarantien verkauft werden. Die Aufsichtsbehörde BaFin achtet streng darauf, dass sämtliche Garantien eingehalten werden, bevor sie die Genehmigung hierzu erteilt, aber an Zahlungen von variablen Gewinnen, dürfte kein Policenaufkäufer ein Interesse haben. Dabei geht es um private Kapital- und Rentenversicherungen. Fondsgebundene Verträge dürften eher nicht betroffen sein, da ihnen ja eine Mindestgarantie fremd ist. Weiterzahlen, beitragsfrei stellen oder aussteigen sind die Optionen, welche sich die Kunden durchrechnen lassen sollten. Derjenige dessen Police an eine Bank zur Sicherheit abgetreten ist, hat natürlich begrenzte Möglichkeiten. Wurde die Police in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollte ein Ausstieg gut überlegt sein. Aber auch eine hohe Mindestverzinsung von 1,5 – 3% in Verträgen von vor 2005 sollte eine Überbelegung wert sein, ob der Vertrag nicht doch fortzuführen ist. Brächte ein Ausstieg finanzielle Vorteile, sollte ein Policenwiderspruch wegen mangelhafter Widerspruchsbelehrung überlegt werden. Folgende mangelhafte Widerspruchsbelehrungen wurden bereits von uns erfolgreich vor Gericht als mangelhaft gerügt:

1. Victoria Leben

Rücktrittsbelehrung statt Widerspruchsbelehrung

Im Antrag sind Folgende Belehrungen enthalten:

(…)

Widerrufsrecht (nur bei Unfall) Wird der Vertrag mit einer längeren Lauf-zeit als einem Jahr abgeschlossen, kann ich den Antrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung schriftlich widerrufen. Die Frist wird durch rechtzeitige .Absendung gewahrt. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Versicherung nach dem Inhalt des Antrags für meine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige Tätigkeit bestimmt ist.  

Rücktrittsrecht (nur bei Leben/Renten) Wenn die VICTORIA den Antrag annimmt, kann (können) ich (wir) innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrags davon zurücktreten. Bei zwei Antragstellern genügt der Rücktritt auch nur eines Antragstellers. Die Frist wird durch rechtzeitige Absendung meiner (unserer) Erklärung gewahrt. Das Recht auf Rücktritt wird durch das Recht auf Widerspruch ersetzt, wenn mir (uns) bei Antragstellung noch nicht alle gesetzlichen Verbraucherinformationen einschließlich der Versicherungsbedingungen ausgehändigt wurden. Über das Widerspruchsrecht wird die VICTORIA mich (uns) im Versicherungsschein gesondert belehren.

(…)

 

2. HDI Gerling

Hinweis auf Textform für Widerspruch fehlt

(…)

Ich habe das Recht, den Versicherungsvertrag bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines, der Versicherungsbedingungen und der übrigen Verbraucher-informationen zu widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerspruchsbelehrung an die Aspecta Lebensversicherungs AG Hamburg, 29.05.2003 ASPECTA Lebensversicherung AG

(…)  

Panik vor der Insolvenz eines Lebensversicherers ist fehl am Platze. Gleichwohl beobachte die BaFin die Bonität von 35 Lebensversicherern intensiv. Sollte doch einmal ein Lebensversicherer seine Verbindlichkeiten gegenüber allen Kunden nicht mehr tilgen können, würde die Protektor Lebensversicherung - www.protektor-ag.de - einspringen. Abgesichert hierdurch sind die garantierten Vertragssummen und die dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschriebenen  Überschüsse sowie der Risikoschutz und die Leistungen der Altersvorsorge. Natürlich müsste hierfür der jeweilige Versicherer Mitglied in diesem Sicherungsfonds sein, was sich aber auf der benannten Internetseite in der veröffentlichten Mitgliederliste leicht ablesen lässt.

Bevor wir tätig werden, überprüfen wir die Rentabilität der Policen und der Widersprüche und überprüfen die Widerspruchsbelehrung. Ohne Police oder Policenkopie kann also unsererseits nicht begonnen werden. Erst wenn sicher ist, dass neben der falschen Widerspruchbelehrung auch die Police unrentabel ist, ein etwaiger BU-Schutz nicht mehr erwünscht ist, eine Abtretung an eine Bank zur Sicherheit nicht im Wege steht, sich ein Widerspruch überhaupt rechnet und eine Rechtsschutzversicherung einspringen oder abgeschlossen werden könnte empfehlen wir eine prozessuale Durchsetzung von Widersprüchen, denn freiwillig zahlt kein Lebensversicherer oder Policenaufkäufer.                           

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BGH stellt Regeln auf – Auswirkungen einer Sicherungsabtretung auf das Recht zum Widerspruch gegen Lebensversicherung -hier: fehlender enger zeitlicher Zusammenhang

Bisher wurde ein Widerspruch auch dann akzeptiert, wenn der Versicherungsvertrag zu Sicherungszwecken abgetreten worden war. Die war den bisherigen Entscheidungen des BGH zu entnehmen...

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Fondsgebundene Lebensversicherung keine kurzfristige Kapitalanlage: Versicherungsnehmerin obsiegt gegen Commerzbank und Allianz Lebensversicherungs-AG

Eingezahlte Prämien in Höhe von € 16.000 und die Prozesskosten bekommt die Versicherungsnehmerin nach Urteil vom LG Dresden( Az. 8 O 1664/14 vom 30.06.2016 ) zurück, weil ihr fälschlich eine langfristige fondsgebundene Fondsrente in 2007 (Beginn Rentenzahlung 2040) verkauft wurde...

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Widerrufsrecht besteht aufgrund fehlender/ fehlerhafter Belehrung fort - BGH bestätigt eigene Rechtsprechung

In dem vom BGH (Urteil vom 1. Juni 2016 · Az. IV ZR 343/15) zu entscheidenden Fall begehrte der Versicherungsnehmer von dem beklagten Versicherer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung...

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BGH vom 14.10.2015 – IV ZR 211/14: Prämienrückzahlung nach Widerspruch

Der Kläger (Versicherungsnehmer) begehrt von dem beklagten Versicherer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Diese wurde aufgrund eines Antrags des Klägers nach dem so genannten Policenmodell des § 5a VVG in der seinerzeit gültigen Fassung abgeschlossen. 9 Jahre zahlte der Kläger Prämien ein und kündigte dann der Vertrag...

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PrismaLife AG haftet: Eheleute bekommen eingezahlte Prämien zurück

Widerspruchsbelehrung nicht übergeben, Widerspruch durch Kanzlei Reime ausgeübt -  für die beiden Eheleute hat sich der Prozess vor dem LG Görlitz 1 O 256/16 mit Urteil vom 9.09.2016 gelohnt...

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BGH vom 23.09.2015 – IV ZR 179/14: Erfolgreicher Widerspruch

Der Kläger (Versicherungsnehmer) begehrt von dem beklagten Versicherer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit vorgezogenen Teilauszahlungen. Diese wurde aufgrund eines Antrags des Versicherungsnehmers nach dem so genannten Policenmodell des § 5a VVG in der seinerzeit gültigen Fassung abgeschlossen...

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OLG Hamm vom 17.06.2015 – 20 U 56/14: Fehlerhafte Belehrung bringt bares Geld

Der Kläger beantragte bei der Beklagten den Abschluss einer Kapitallebensversicherung. Das Antragsformular enthielt hierbei oberhalb der Unterschriftszeile neben weiteren unterlegten Textpassagen folgenden Hinweis...

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OLG Karlsruhe- Urteil vom 09.06.2015 – 12 U 106/13: Fortbestehendes Widerspruchsrecht führt zu Rückzahlungsansprüchen

Der Kläger begehrt nach einem auf § 5a VVG a. F. gestützten Widerruf eines Lebensversicherungsantrags die Rückzahlung von Beiträgen sowie die Herausgabe gezogener Nutzungen...

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Anforderungen an ordnungsgemäße Widerspruchs- und Rücktritts-belehrungen nach §§5a, 8 VVG a.F. bei Lebensversicherungsverträgen

Die oberinstanzlichen Gerichte bestätigen regelmäßig Ansprüche von Versicherungsnehmern auf Rückabwicklung nach erfolgten Widersprüchen bzw. Rücktritten von gekündigten oder nicht gekündigten Lebensversicherungen, welche von 1995 bis 2007 nach dem sog. Policen- oder Antragsmodell abgeschlossen wurden...

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Widerruf & Rücktritt von Lebensversicherungen – jetzt erst recht!

Wer von 1995 bis 2007 Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen hatte, kann erhebliche Nachzahlungen verlangen. Voraussetzungen hierfür sind fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen oder unvollständige Verbraucherinformationen. Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Vesicherungen noch bestehen oder schon längst gekündigt wurden oder regulär abgelaufen sind...

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BGH vom 07.05.2014 – IV ZR 76/11: Das „ewige“ Widerspruchsrecht – Kläger obsiegt, Versicherungsvertrag rückabgewickelt- Beiträge zurückgezahlt

Der Kläger verlangt von der Beklagten Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen und Schadensersatz. Er beantragte bei der Beklagten den Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation erhielt er erst mit dem Versicherungsschein...

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BGH vom 12.03.2014 – IV ZR 295/13: Kostenausgleichsvereinbarung - Ausschluss der Kündigung ist unwirksam

Die Parteien schlossen eine Fondsgebundene Versicherung nebst einer Kostenausgleichsvereinbarung ab, mit der Vereinbarung, dass diese nicht durch Auflösung des Versicherungsvertrages beendet sein sollte und selbst unkündbar sei. Abschluss- und Einrichtungskosten sollten in monatlichen Raten geleistet werden...

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Lebensversicherung kündigen und widerrufen: EuGH stärkt Rechte der Lebensversicherungs- und Rentenversicherungskunden am 19.12.2013 in C – 209/12

Ob nun gekündigt oder nicht gekündigt, in der Endkonsequenz können auch ehemalige Lebensversicherungskunden einen gehörigen „Nachschlag“ verlangen, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht richtig belehrt worden sind...

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Geld zurück ! Aufträge können nach dem Bundesgerichtshof nichtig sein

Der BGH erklärte Verträge über Abtretungen bzgl. der Einziehung der Forderungen aus Versicherungsverträgen für nichtig!...

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Jagd nach höheren Rückkaufswerten!

Auf Grund der aktuellen Urteile des Bundesgerichtshof (IV ZR 17/13 und 114/13) vom 11.09.2013 möchte Rechtsanwalt Reime darauf hinweisen, dass es nun eine klare Regelung gibt: „Für alle Lebensversicherungsverträge, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, erhält der Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung nun einen Mindestbetrag, der der Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals entspricht.“...

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BGH vom 25.07.2012 – IV ZR 201/10: Unwirksame Versicherungsklauseln

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit bestimmter Klauseln in den von der Beklagten verwendeten "Allgemeinen Bedingungen für die Kapital-Lebensversicherung" (AVB-KLV), "Allgemeinen Bedingungen für die aufgeschobene Rentenversicherung" (AVB-PRV) und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung (AVB-F-PRV)...

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Victoria Lebensversicherungs AG zur Auskunft verurteilt: Versicherungsnehmer erfährt Nettokapitalverzinsung von 1999 bis 2011

Weil die Rücktrittsbelehrung der Victoria Lebensversicherungs AG im Druckbild des Versicherungsantrags nicht deutlich genug hervorgehoben wurde, verurteilte jetzt das LG Dresden diese  zur Auskunft gegenüber einem Mandanten der Kanzlei Reime über die Verzinsung ihrer Kapitalanlagen...

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HDI Lebensversicherung zur Zahlung verurteilt: Widerspruchsbelehrung mangelhaft

Aufgrund mangelhafter Widerspruchsbelehrung verurteilt das LG Görlitz jetzt die HDI Lebensversicherungs AG am 27.01.2016 zur Zahlung an einen von der Kanzlei Reime vertretenen Anleger. Zugrunde lag eine fondsgebundene LV der ASPECTA Lebensversicherung AG  aus dem Jahre 2003 mit der Formulierung dass der Versicherungsnehmer das Recht hätte, dem Vertrag nach Erhalt bestimmter Unterlagen zu widersprechen...

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Versicherungsnehmer kann Abschluss- und Verwaltungskosten zurückverlangen

Der Kläger fordert von der Versicherung Rückzahlung von Versicherungsprämien und Nutzungsersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Er schloss eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und planmäßiger Erhöhung (Policenmodell) gemäß § 5a VVG a.F. in der seinerzeit gültigen Fassung ab...

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BGH Urteil vom 28.10.2015 – IV ZR 164/15: Widerspruch führt zur Prämienrückerstattung

Die Klägerseite (Versicherungsnehmer) begehrt von dem beklagten Versicherer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung nebst Zinsen abzüglich des bereits gezahlten Rückkaufswerts...

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Lebensversicherungen sollen verkauft werden – schlechte Zeiten für variable

Am 26.09 und 28.09.2017 wurde bekannt, dass ERGO Leben, Victoria und Generali Leben gut 10 Millionen Lebensversicherungsverträge Verträge verkaufen wollen.

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