Victoria Lebensversicherungs AG zur Auskunft verurteilt: Versicherungsnehmer erfährt Nettokapitalverzinsung von 1999 bis 2011
Weil die Rücktrittsbelehrung der Victoria Lebensversicherungs AG im Druckbild des Versicherungsantrags nicht deutlich genug hervorgehoben wurde, verurteilte jetzt das LG Dresden diese zur Auskunft gegenüber einem Mandanten der Kanzlei Reime über die Verzinsung ihrer Kapitalanlagen. Diese Zinssätze sind maßgeblich für die Berechnung der Nutzungsentschädigung nach erklärtem Rücktritt. Der Versicherungsnehmer kann den Differenzbetrag zwischen eingezahlten Prämien, berechneter Nutzungsentschädigung und ausgezahlter Rückkaufswert verlangen.