PrismaLife AG haftet: Eheleute bekommen eingezahlte Prämien zurück

Widerspruchsbelehrung nicht übergeben, Widerspruch durch Kanzlei Reime ausgeübt -  für die beiden Eheleute hat sich der Prozess vor dem LG Görlitz 1 O 256/16 mit Urteil vom 9.09.2016 gelohnt. Sie bekommen jeweils eingezahlte Prämien von über € 5.000 zurück, weil sich der AFA – Berater in der mndl. Verhandlung nicht mehr an die Übergabe der Widerspruchsbelehrungen in 2007 für die beiden fondsgebundenen Lebensversicherungen erinnern konnte. Das Urteil ist rechtskräftig und das Geld der Eheleute soeben gezahlt worden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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