HDI Lebensversicherung zur Zahlung verurteilt: Widerspruchsbelehrung mangelhaft
Aufgrund mangelhafter Widerspruchsbelehrung verurteilt das LG Görlitz jetzt die HDI Lebensversicherungs AG am 27.01.2016 zur Zahlung an einen von der Kanzlei Reime vertretenen Anleger. Zugrunde lag eine fondsgebundene LV der ASPECTA Lebensversicherung AG aus dem Jahre 2003 mit der Formulierung dass der Versicherungsnehmer das Recht hätte, dem Vertrag nach Erhalt bestimmter Unterlagen zu widersprechen. Die HDI ist Rechtsnachfolger der ASPECTA. Es fehlte allerdingse der Hinweis auf die nötige Textform des Widerspruches. Nach Abzug der ausgezahlten Beträge konnte der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zu den eingezahlten Versicherungsprämien verlangen.