Vplus Schutzgemeinschaft

Venture Capital Anleger bekommen Recht: OLG Dresden bestätigt Urteil gegen Dresdner Anlageberaterin wegen Empfehlung zu Anteilen an Blindpool´s

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Urteile und Vergleiche gegen V+ Fonds-Berater existieren!

Also nicht aufgeben und den „Kopf in den Sand stecken“! Auch Ihnen kann geholfen werden, sollten Sie mit Ihrer damaligen Anlageentscheidung unzufrieden sein. 

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Ethikindex statt Leistungsbilanz mit Zahlen und Fakten?

1. V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG

Zum Zweck der Gesellschaft heist es im Prospekt:

(...)
§ 2 Gesellschaftszweck
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Gesellschaftsvermögens durch Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von bereits bestehenden Beteiligungen an anderen Unternehmen, die im Bereich des venture capital tätig sind. Die Gesellschaft kann derartige Beteiligungen insbesondere an Kommanditgesellschaften eingehen.
(...)

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Kündigungsrechte für Fondsanleger: Bundesgerichtshof und Reichsgericht geben ungeschriebenes außerordentliches Kündigungsrecht bei Falschberatung

Bei der Durchsetzung von Ratenzahlungsansprüchen gegen säumige Anleger, ist der schon seit Jahrzehnten geltende Grundsatz im Gesellschaftsrecht, dass langfristig laufenden Verträge aus besonderen Gründen jederzeit gekündigt werden dürfen zu beachten. Ein besonderer Grund ist es, wenn Anleger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Beitritt als Gesellschafter überlistet wurden. Nach hunderten Gesprächen mit betroffenen Anlegern wissen wir, dass dies in den meisten Fällen der Fall ist.

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V + GmbH & Co. Fonds: Vermittler und Berater verkauften die Illusion von einer besseren Alternative zur Lebensversicherung

Nach vielen Gesprächen mit Anlegern dieser Fondsgesellschaft, einem venture – capital Blindpool, müssen leider erschreckende Wissensdefizite (angeblich sichere Sache mit hohen Zinsen) festgestellt werden.  Zudem fällt auf, dass die Versprechungen der Anlageberater und Anlagevermittler objektiv unwahr sind. Möglicherweise sind diese auf zentrale ergebnisorientierte Verkaufsschulungen zurück zu führen. Es erscheint daher zweifelhaft, ob dies eine Basis dafür sein kann, von den Anlegern weiterhin einen zweistelligen Millionenbetrag über Ratenzahlerverträge einzusammeln.  

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Anlegerschutz durch Kapitalanlagegesetzbuch: Verjährungsrisiko mindert sich

Ab 22. Juli 2013 wurde das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) rechtliche Grundlage für Verwalter geschlossener Fonds.  Es löste das bis dahin geltende Investmentgesetz ab und ist das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Es hat das Ziel, für den Schutz der Anleger einen einheitlichen Standard zu schaffen und den grauen Kapitalmarkt besser zu regulieren.

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Geschlossene Fonds: Anlegerschaden in Milliardenhöhe

Die Stiftung Warentest hat 1.139 seit 1972 aufgelegte geschlossene Fonds untersucht. Geprüft wurden Immobilien-, Schiffs-, Öko-, und Medienfonds.  Darunter waren 666 aufgelöste und noch 473 laufende Fonds.

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Wer ist Markus Fischer?

Die Anlegerverwaltung der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG wird derzeit durch die FIT Fondsinitiator und Treuhand GmbH vorgenommen. Geschäftsführer hiervon ist Markus Fischer. Herr M. Fischer spielt (Stand 4.02.2016) aber auch noch in vielen weiteren Firmen eine Rolle:

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Wer ist die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG ?

Die V+ GmbH & Co. Fonds 1 bis 3  KG´s  haben die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG beauftragt, die Aufgaben und Funktionen einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB zu übernehmen.

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Geld zurück: Gerichte urteilen zugunsten der Anleger

Einige der V+ Anleger hatte bereits Glück und sie obsiegten vor unterschiedlichen Gerichten in ganz Deutschland. Zu nennen wären z.B.  das LG Görlitz, das LG Stuttgart, das LG Berlin und das LG Rostock.

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Landgericht zieht Dolmetscherin hinzu: Anlegerschadensersatzprozess geht in zweite Runde

So etwas Verlogenes gibt es derzeit nur bei V+Fonds:Der Kläger, ein Russlanddeutscher, freute sich, als ihm von einem Landsmann etwas von einer tollen V + Kapitalanlage (Gib Geld einen Sinn!) berichtet wurde und zeichnete gleich Anteile im hohen fünfstelligen Bereich. Da er mangels Deutschkenntnisse die Beitrittserklärungen nicht lesen konnte, der Prospekt wurde wie immer gar nicht vorgelegt, erklärt ihm der Berater das „Nötige“  und Übliche von der angeblich risikolosen, renditeträchtigen Kapitalanlage und es kam wie es kommen musste.  

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Rechtsanwalt Reime vertritt rund 600 Anleger auf den Gesellschafterversammlungen der V+ - Fonds am 3.06.2016 in München

Rechtsanwalt Reime hatte für mehr als 500 Fondsgesellschafter an dieser Versammlung teilgenommen und für alle Vollmachtgeber abgestimmt.

Überblick anhand der Versammlung zum V+1-Fonds

I.      Abstimmung
II.    Fragen an die Fondsverwaltung
III.    Situation der Fondsgesellschaft
IV.     Fazit

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Die V+-Fonds und ihre Zielinvestments die MIG - Fonds: Gomopa bezeichnet MIG-Fonds als Geldverbrennungsmaschienerie

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Lebensversicherung gekündigt, Geld weg, Altersvorsorge weg, Verjährungsfrist weg, Rechtsschutzversicherung weg, Erinnerungen weg: Der Supergau für Kleinanleger

Aktenordnerweise werden der Kanzlei Reime Problemfälle zur Überprüfung übergeben,zu retten was zu retten ist, lautet hierbei die Devise:Genussrechte von dubiosen Anbietern, geschlossene Fondsanteile von Anlageberatern, die sie selbst nichts verstanden, Verkäufe von Lebensversicherungen, Nachrangdarlehen – was sich hinter den Zeichnungsscheinen und Beitrittserklärungen versteckt, verstehen die wenigsten Anleger. 

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