Der Fragebogen kann direkt online ausgefüllt und am Ende versendet werden, sofern der “SENDEN“-Button angezeigt wird.
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Selbstverständlich kann der Fragebogen auch ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder Fax an uns versendet werden.
Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.
Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:
Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
Scheckgesetz (ScheckG),
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
Wechselgesetz (WG),
Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
Wertpapierprospektgesetz (WpPG).
Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.
Bundesweite Tätigkeit als Fachanwalt
Auf den Rechtsgebieten Bank- und Kapitalmarktrecht, Internetabzocke sowie auch Versicherungsrecht vertrete ich Privatpersonen und Aktionäre im gesamtdeutschen Bundesgebiet. Kontaktieren Sie meine Kanzlei beispielsweise, wenn Sie einen Fachanwalt zur Mandatsvertretung in einer der folgenden Regionen suchen: