Geld zurück: Gerichte urteilen zugunsten der Anleger

Einige der V+ Anleger hatte bereits Glück und sie obsiegten vor unterschiedlichen Gerichten in ganz Deutschland. Zu nennen wären z.B.  das LG Görlitz, das LG Stuttgart, das LG Berlin und das LG Rostock.

Kernaussage der Vermittler in diesen Fällen war immer wieder, dass die zu erwartenden Renditen höher sein sollen als bei Lebensversicherungen oder Bausparverträgen, wobei die mit Risikohinweisen gespickten Emissionsprospekte fast nie übergeben wurden. Ausnahmsweise wurden Daten - CD´s bei der Zeichnung übergeben oder die Prospekte wurde zu spät erst nach der Zeichnungsunterschrift übergeben Die Anleger bekamen Ihr Geld zurück, die Prozesskosten und müssen nichts mehr einzahlen.

Auffällig an diesen Verfahren war, dass die Anlageberater, befragt nach dem Anlagekonzept, nur Worthülsen und Phrasen zum Besten gaben, ohne selbst hinreichende Kenntnisse vom Fondskonzept gehabt zu haben.

Die Anwaltskanzlei Reime bündelt nun die Anlegerinteressen, um gegen bestimmte Anlageberater gemeinsam vorzugehen um die Beweislage zu verbessern und die Kosten zu minimieren.  

Fazit   Anleger sollten Verjährungsfristen nicht verschlafen. V+ - Investments sind nicht das was sie zu sein scheinen. Gut vorbereitete Prozesse können sich lohnen.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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