Landgericht zieht Dolmetscherin hinzu: Anlegerschadensersatzprozess geht in zweite Runde

So etwas Verlogenes gibt es derzeit nur bei V+Fonds:Der Kläger, ein Russlanddeutscher, freute sich, als ihm von einem Landsmann etwas von einer tollen V + Kapitalanlage (Gib Geld einen Sinn!) berichtet wurde und zeichnete gleich Anteile im hohen fünfstelligen Bereich. Da er mangels Deutschkenntnisse die Beitrittserklärungen nicht lesen konnte, der Prospekt wurde wie immer gar nicht vorgelegt, erklärt ihm der Berater das „Nötige“  und Übliche von der angeblich risikolosen, renditeträchtigen Kapitalanlage und es kam wie es kommen musste.  

Da sich der Kläger nach dem ersten Treffen und dem Abschluss der Verträge unsicher war, ob das die richtige Entscheidung gewesen ist, widerrief er beide Verträge als ihm die Fondsgesellschaft die Annahme seiner Angebote in den Zeichnungsscheinen bestätigte.  Daraufhin ist der Beklagte wieder unangekündigt beim Kläger erschienen, obwohl in der Kündigung darum gebeten wurde, keinen Vertreter mehr zu schicken. Der Beklagte sagte, dass es ein großer Fehler war, die Verträge zu widerrufen und dass der Kläger keine bessere Geldanlage finden, hohe Ausschüttungen bekommen würde  und er das Geld nicht verlieren könne.  Der Kläger zeichnete daraufhin erneut in gleicher Höhe.

Wegen mangelnder Deutschkenntnisse hat der Kläger dem Beklagten vertraut. Er hat mit dem Kläger und seiner Frau immer russisch geredet und auch alles auf Russisch erklärt. Das Gericht verzweifelte in der ersten Verhandlung am Versuch, den Kläger persönlich anzuhören, weil ihm die nötigen Deutschkenntnisse fehlten.

Dieser sicherlich einmalige Fall bleibt spannend. Der Anlageberater hatte es doch tatsächlich geschafft, den Anleger ein zweites Mal überzeugend zu belügen und sicherte sich so seinen Provisionsanspruch. Dieser Fall von arglistiger Ausnutzung sprachlicher Defizite ist leider häufig zu beobachten. Betroffene Anleger sollten handeln, bevor die 10-jährige Verjährungsfrist abläuft.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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