Rechtsanwalt Reime vertritt rund 600 Anleger auf den Gesellschafterversammlungen der V+ - Fonds am 3.06.2016 in München

Rechtsanwalt Reime hatte für mehr als 500 Fondsgesellschafter an dieser Versammlung teilgenommen und für alle Vollmachtgeber abgestimmt.

Überblick anhand der Versammlung zum V+1-Fonds

I.      Abstimmung
II.    Fragen an die Fondsverwaltung
III.    Situation der Fondsgesellschaft
IV.     Fazit


I.      Abstimmung

Der Unterzeichner konnte mit hunderten Vollmachten über die bekannten Tagesordnungspunkte abstimmen. Von den rund 3.000 Anlegern waren weniger als einhundert anwesend und die hohe Anzahl der Anlageberater und Vertreter war auffällig. Möglicherweise sind viele Anleger z.Zt. etwas ratlos.

Mit Hilfe aller Mandanten wurde dafür gesorgt, dass die Versammlung zwar wie geplant in München stattfand, jedoch die Genehmigung und die Entlastungen nicht erteilt wurden.  Rechtsanwalt Reime  stimmte mit „Ja“ für den Versammlungsort und jeweils mit „Nein“ für die sonstigen Punkte. Damit ist der Jahresabschluss für 2014 nicht genehmigt und muss korrigiert werden und sind die Komplementärin, die Treuhänderin und Fr. Schiller nicht entlastet bzw. nicht von ihrer Haftung gegenüber der Fondsgesellschaft befreit. 

Grund hierfür war, dass die Staatsanwaltschaft Landshut im Juni letzten Jahres bei Durchsuchungen der Geschäftsräume der Fondsverwaltung wichtige Akten beschlagnahmt hat, ohne die ein uneingeschränkter  Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss nicht erfolgen konnte. Dies steht so weder in der Einladung noch im Protokoll. Dies ist RA Reime bekannt geworden aufgrund seiner Recherchen im veröffentlichten Jahresabschluss 2014 im (www.)Bundesanzeiger(.de).

Wortwörtlich steht dort:

(…)

  • Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 47 Abs. 3 KAGB konnten wir auf Grund beschlag-nahmter Buchführungsunterlagen nur teilweise und im Wege der Auskunft prüfen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beur-teilung bildet.
  • Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:
  • Auf Grund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden mehrere prüfungsrelevante Unterlagen und Dokumente beschlagnahmt und bis zur Beendigung der Prüfung nicht herausgegeben. Eine Durchführung notwendiger alternativer Prüfungshandlungen insbesondere im Rahmen der Prüfung der Eigenkapitalkonten konnte unter Kooperation mit der in 2015 mandatierten externen Kapitalverwaltungsgesellschaft XOLARIS in einem eingeschränkten Umfang durchgeführt werden, es verbleiben insbesondere rechtliche Risiken aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und ggf. bestehender zivilrechtlicher Klagen durch Anleger, die durch rechtsanwaltschaftliche Bestätigungen nicht erfasst oder mitgeteilt worden sind.
  • Weiterhin sind Nachweise zu bestimmten Aussagen der Rechnungslegung bis zum Prüfungs-zeitpunkt nicht von der im Berichtsjahr mandatierten Kapitalverwaltungsgesellschaft zur XOLARIS weitergeleitet worden.

(...)

RA Reime hat den Versammlungsleiter Herr RA Dr. C. Herbst befragt, warum diese Hinweise nicht in der Ladung standen und er hierzu erst recherchieren musste. Eine plausible Erklärung bekam er hierzu nicht. Da die staatsanwaltlichen Ermittlungen u.a. sich gegen Frau Anke Schiller und Herrn Urs Erös richten, konnte nicht anders abgestimmt werden. Beide waren oder sind zumindest auf dem Papier wichtige Funktionsträger ihrer Gesellschaft. Ob sie es defacto auch waren bzw. sind oder nur Marionetten (Und von wem?), prüft die Staatsanwaltschaft ebenso.

Erläuterung:        Alle Anleger sind an einer GmbH & Co. KG über eine Treuhänderin beteiligt, sind also nur mittelbar investiert. Eine Teilgesellschaft dieser Kommanditgesellschaft ist die  Komplementärin, der andere Teil sind die Kommanditisten. Diese Komplementärin heißt V+ Beteiligungen GmbH und ist gesetzliche Geschäftsführerin. Beide  Beschuldigten sind hierbei Geschäftsführer, Fr. Schiller ist zudem Gesellschafterin.  Zusätzlich ist Fr. Anke Schiller geschäftsführende Kommanditistin neben der Treuhänderin. Letztere heißt jetzt V+ Treuhandgesellschaft mbH. Mit dieser haben Sie einen direkten Vertrag bzw. einen Treuhandvertrag über das Halten des Anteils an ihrem Fonds. Früher hieß sie Holtermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und steht so namentlich auf Ihrem Zeichnungsschein.

II.    Fragen an die Fondsverwaltung

Vor diesem Hintergrund ist es nur verständlich, dass Frau Schiller und Herr Erös für Fragen nicht zur Verfügung standen. Sie waren nicht da. Mit Hilfe des beigefügten Fragenkataloges konnten insbesondere die Seiten 3, 4 und 6 des Protokolls, welches vom Fonds erstellt wurde, für alle Anleger gestaltet werden. Ebenso wurde an Herrn Klaile von der Xolaris Service KVAG Antrag auf Abstimmung über die Liquidation des Fonds gestellt. Dieser wird für die nächste Gesellschafterversammlung berücksichtigt am 14.10.2016. Dies resultierte aus der wirtschaftlichen Sinn- und Erfolglosigkeit des Fonds und dem fehlenden Rückhalt für dessen Geschäftsmodell bei einer Vielzahl von Gesellschaftern, welche sich über die wahren Ziele ihrer Gesellschaft getäuscht fühlen.

III.     Situation der Fondsgesellschaft

1.    Finanzielle Möglichkeiten    Es ist eine Illusion zu glauben, dass die Anleger von der Gesellschaft Geld zurückbekommen. Wer soll denn die Beteiligungen des Fonds kaufen? 
Unter www.zweitmarkt.de, der einzigen brauchbaren Börse für geschlossene Fondsanteile wird der Fonds und werden Anteile an Beteiligungen des Fonds bei den  GA Asset Fund GmbH & Co. KG und GC Chance Fund GmbH & Co. KG – Investments gar nicht gehandelt. Deren sogenannter NAV ist daher nur ein theoretischer Wert ohne Nachfrage. Dem Ganzen die „Krone“ setzt die Tatsache auf, dass der Fonds derzeit zu über 60% nicht in Zielunternehmen sondern in vergleichbaren Publikumsfonds investiert ist, wo ebenfalls Weichkosten anfielen und auch weiterhin anfallen werden. Auch die derzeitigen hohen Kosten pro Monat für die Anlegerverwaltung werden es nicht zulassen, dass Ihre Verluste in der Vergangenheit aufgeholt werden.  Derzeit laufen pro Monat

Kosten auf in Höhe von € 70.756,41,

wobei von den Ratenzahlern nur

€ 94.176,17 (Anlage 3 zum Protokoll vom Fonds) gezahlt werden.

Rund € 40.000 (!) pro Monat bekommt übrigens die neue Xolaris Service Kapitalverwaltungs Aktiengesellschaft - die Vorgängerin Metapriori bekam  diesen Betrag zuvor pro Quartal (Warum hat man ihr gekündigt?) - und überlässt die Anlegerverwaltung dennoch Herrn Markus Fischer und seiner FIT Fondsinitiator und Treuhand GmbH. Diese bekommt hierfür € 8.568,00 pro Monat.

Aber im Einzelnen:

Bis zum Jahresabschluss 2013 hat man das Vermögen des Fonds noch zum Einkaufswert bilanziert (rund 17 Millionen) und nicht zum aktuellen Wert. Aufgrund des Anlegerschutzgesetzes KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und - Bewertungsverordnung (KARBV)ist diese irreführende Darstellung unzulässig geworden und es müssen die aktuellen Werte bilanziert werden. Der nun am Schreibtisch festgestellte Wert NAV – Nettoinventarwert (fast 10 Millionen Euro), hat mit den Verkehrswerten der Zweitmarktbörse aber nichts zu tun, d.h. es ist fraglich, ob diese Papierzahlen sich jemals in klingende Münze für die Anleger umwandeln lassen.

Unglücklicherweise haben alle Anleger aber über 30 Millionen reale Euros investiert. Dies konnten Sie schon dem Lagebericht zum Fonds für 2013 und der Anlage 1 zum Protokoll der Gesellschafterversammlung auf Seiten 10 entnehmen.

Bei Anteilen von rund 52 Millionen (Anlage 3 zum Protokoll ihres Fonds) gab es zwar über 30 Millionen an Einzahlungen, nur ist hieraus nicht viel geworden (NAV auf eingezahltes Kapital). Das heißt, allein deswegen müsste sich der Wert der aktuellen Fondsbeteiligungen von fast 10 Millionen mindestens verdreifachen. Und zukünftigen Beteiligungen- sofern der Fonds überhaupt Geld hat zum Investieren -  müssten hierbei alle im Werte steigen, weil sie ja auch noch monatliche Fondskosten ausgleichen müssen. Völlig normal sind aber auf dem Sektor des venture capital (Kapitalvergabe an neugegründete Unternehmen) Verluste bei den investierten Geldern.  Zudem wird sich die neue Fondsverwaltung von einigen Beteiligungen trennen müssen. 

2.    Entwicklungen  / Liquidationsantrag

a)    Grundlagen        Abgesehen von der uns wohlbekannten verlogenen Art und Weise wie diese Anteile von  den Anlageberatern verkauft wurden, war und ist der Gesellschaftsvertrag in Bezug auf die Investitionskriterien nach wie vor „wachsweich“.  So heißt es nach wie vor u.a.in § 9 Ihres Gesellschaftsvertrages:

(…)
(1) Die Fondsgesellschaft beabsichtigt den Erwerb von Fondsanteilen direkt von Käufern dieser Beteiligungen. Ebenso besteht die Möglichkeit des Erwerbs von Dritten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im jetzigen Zeitpunkt die konkreten Beteiligungen, die erworben werden sollen, noch nicht abschließend feststehen. Beabsichtigt ist vorrangig der Beteiligungserwerb an Kommandit-gesellschaften, vorrangig an ausplatzierten Fonds. Bei dem Erwerb der bereits bestehenden Beteiligungen sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

- Bei dem Beteiligungsunternehmen soll mindestens ein Jahresabschluss vorliegen. Zudem soll das Beteiligungsunternehmen eine Mittelverwendungskontrolle vorsehen und bei denjenigen Unternehmen, in welche die Beteiligungsunternehmen investiert haben, eine duediligence -Prüfung vorgenommen haben.
- Diejenigen Unternehmen, in welche die Beteiligungsunternehmen investiert haben, sollen nach Möglichkeit bereits Innovations- oder Gründungspreise gewonnen haben und vorwiegend auf zukunftsträchtigen Gebieten, wie z.B. auf dem Gebiet der Biotechnologie tätig sein.

(2) Der Erwerbspreis für die zu erwerbenden Beteiligungen soll wie folgt festgelegt werden:
2.1. Ein Verkehrswertgutachten der zu erwerbenden Beteiligung ist nicht zu erstellen.


(…)

Selbst wenn nun die künftigen Investments besser ausgewählt würden, können sie eine Kapitalvermehrung – oder gar – vervielfältigung (Nötig!)  nicht garantieren, damit die Anleger ihr Geld zurückbekommen.  Anleger die das ganze Konzept und dessen Risiken heute immer noch nicht verstehen, weil es ihnen nicht richtig erklärt wurde, werden dem Fonds den Rücken kehren und keine Liquidität mehr zur Verfügung stellen. Hunderte Anleger haben bereits erfolgreich dem Fonds den Rücken gekehrt.

b)    Altinvestments        Wäre es nicht besser, die bisherigen MIG-Fonds, GA Asset Fund GmbH & Co. KG und GC Chance Fund GmbH & Co. KG - Investments sofort zu beenden und nicht noch weiter zu finanzieren – auch dort tragen Sie das Ratenzahlerrisiko - und endlich die M1 Factoring auf Rückzahlung der Anleihe zu verklagen?

Hat Herr Markus Fischer als Geschäftsführer und Gesellschafter der M1 Factoring etwas dagegen?

Muss denn unbedingt pro Monat in die GA Asset Fund GmbH & Co. KG und GC Chance Fund GmbH & Co. KG investiert werden, wofür Herr Markus Fischer als deren (www.global-asset-fund.de, www.global-asset-fund.de) Geschäftsführer verantwortlich ist und als gleichzeitiger Geschäftsführer der FIT Anlegerverwaltung munter Raten anmahnt?

Übrigens als Kommanditist dieser Gesellschaften taucht die Rechtsanwaltsgesellschaft Erös mbH auf, welche vom wohlbekannten Herrn Erös verantwortet wird.

Warum bleibt man zu über 60% nicht direkt in Unternehmen investiert sondern in anderen Publikumsfonds wie den MIG – Fonds oder den benannten GA und GC – Fonds?
Jedes Mal fallen so Weichkosten an und tragen die Anleger das Risiko, das die dortigen Anleger ihren Ratenzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen müssen bzw. genauso zur Wehr setzten!

IV.     Fazit        Das Fondskonzept ist wirtschaftlich gescheitert und es bestehen hohe Begehrlichkeiten an den offenen Raten der Ratenzahler in Höhe von rund € 20 Millionen. Hunderte Gesellschafter haben dies bereits erkannt. Die Anleger müssen sich entscheiden ob sie weiter daran glauben, dass sich aktuelle und künftige Investments verlustfrei(!) entwickeln und sogar im Werte vervielfältigen oder ob sie hier dem Ganzen die „Rote Karte“ zeigen. Für die Vogel-Strauß-Taktik „Kopf-in-den-Sand“ ist es jedenfalls zu spät.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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