Schifffahrtsgesellschaft MS
Es muss nicht immer ein Gerichtsverfahren sein um Anlegern bei Schäden wegen schlechter Geldanlagen helfen zu können. Einem Anleger in vorbenannter Gesellschaft konnte schon dadurch geholfen werden, dass er seine Ausschüttungen behalten darf, von der Haftung hierfür befreit wurde und fast 70 % seiner Einzahlung von € 60.000,00 von der Sparkasse zurückbekam. Ursache dieser Mandatierung war, daß vorbenannte Fondsgesellschaft sich nicht wie versprochen entwickelte und die Bank bei Abschluß der Beteiligung dem Anleger nicht verriet, wieviel sie wegen ihm verdient.
Folgen Der Anleger konnte ohne Gerichtsverfahren im Vergleichswege eine passable Lösung erzielen, da der Sachverhalt hierfür geeignet war.