MS „Kasugta“: Anleger bekommt im Rahmen der außergerichtlichen Schlichtung 40.000,00 € zugesprochen
Der Ombudsmann für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband schlug im Schlichtungsverfahren vor, dass der Anleger 40.000,00 € Schadensersatz von der Sparkasse Leipzig erhalten soll.
Der Fall
Ein Anleger beteiligte sich an der MS „Kasugta“ Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG in Höhe von 50.000,00 €. Außergerichtlich machte er Schadensersatzansprüche gegenüber der beratenden Sparkasse Leipzig geltend. Die Ansprüche wurden insbesondere damit begründet, dass der Anleger nicht über Rückvergütungen an die Sparkasse in Kenntnis gesetzt worden war. Er verlangte daher die Rückzahlung seiner getätigten Einlage.
Auch der Ombudsmann sah Schadensersatzansprüche als gegeben an und schlug nun mit Schreiben vom 08.05.2015 die Zahlung von 40.000,00 € Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung vor, da der Anleger auch Ausschüttungen erhalten hatte.
Kurios Die Sparkasse behauptete nicht einmal den Anleger über kickback´s informiert zu haben oder definitiv keine erhalten zu haben und das Auskunftsverlangen des Anlegers bzgl. ihrer Höhe ließ sie unbeantwortet.
Folgen Falschberatung und verschwiegenen kickback’s müssen bei der Sparkasse Leipzig häufiger festgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass auch anderen Anlegern Schadensersatzansprüche in Höhe ihrer Einzahlungen zustehen – sie dürfen nur nicht ihre Ansprüche verjähren lassen.
Weitere Schlichtungsverfahren wurden deswegen eingeleitet. Hierbei handelt es sich um eine kostenneutrale Maßnahme, welche von der Kanzlei Reime generell bei Streitigkeiten gegen Banken und Sparkassen für geschädigte Anleger eingeleitet wird. Hierdurch werden alle Möglichkeiten im außergerichtlichen Bereich ausgenutzt. Der Mehrwert für den Mandanten hierdurch ist unübersehbar. Sollte die Sparkasse Leipzig diesen Vorschlag nicht annehmen wird Klage eingereicht. Die Glaubwürdigkeit der Sparkasse Leipzig ist aber schon jetzt zweifelhaft.