FHH Fonds Nr. 16 (Twinfonds) MS „Andalusia“ - MS „Anglia”: Anleger erhält Zahlung in Höhe von über 47.000 €
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches vor dem Landgericht Heilbronn hat die Kanzlei Reime für einen Anleger der FHH Fonds Nr. 16 (Twinfonds) MS „Andalusia“ - MS „Anglia“ GmbH & Co. KG eine Zahlung von über 47.000 € erstritten.
Der FallEin Anleger beteiligte sich im Jahr 2003 an dem FHH Fonds Nr. 16 in Höhe von 90.000 €. Im Wege einer Klage vor dem Landgericht Heilbronn machte der Anleger nun die Zahlung von 94.500 € Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend. Die Anlageberatungsfirma erklärte sich nun im Rahmen des geschlossenen Vergleiches bereit, an den Anleger 50% der geforderten Summe zu zahlen. Die Anlageberatung erfolgte über das Telefon im Büro des Steuerberaters. Der Anleger zog es vor, die von der Haftpflichtversicherung des Anlageberaters vorgeschlagene Vergleichssumme anzunehmen.
FolgenAnleger des FHH Fonds Nr. 16 (Twinfonds) MS „Andalusia“ - MS „Anglia” und auch aller anderen Schiffsfonds mussten bei der zum Beitritt erfolgten Anlageberatung zum einen über sämtliche Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden sein und zum anderen mussten ihnen vor Zeichnung des Beitritts der Fondsprospekt überreicht worden sein.
Sollte dies nicht geschehen sein, stehen den Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu.