Onecoin: die fragwürdigen Wege der Investorengelder

Die Werbung für und der Handel mit der virtuellen Währung OneCoin in Deutschland ist von der BaFin zwar Mitte April 2017 verboten worden (vgl. auch unsere Beiträge vom 20. April 2017 und vom 1. März 2018), dennoch gab es im europäischen Ausland auch danach noch verschiedene Möglichkeiten, diese Währung zu erwerben. Auch Mandanten der Kanzlei Reime haben hierfür ihr Geld auf unterschiedlichen Wegen investiert, beispielsweise über den Zahlungsdienstleister IMS International Marketing Services GmbH (Konto bei der Commerzbank) oder über den Finanzdienstleister WB21 GmbH mit Sitz in Berlin (Konto bei der Postbank) bzw. der WB21PTE. LTD mit Sitz in Singapur (Konto bei Perlo Paslaugos, Vilnius Litauen mit BIC PEPGLT21XXX).

Der Gründer der WB21, Michael Gastauer, war bereits im Jahr 2016 in die Schlagzeilen geraten. So berichtete die Süddeutsche Zeitung am 20. Oktober 2016 im Zusammenhang mit im Rahmen einer exklusiven Pressekonferenz aufgetretenen Fragen und Ungereimtheiten:

Die SZ konfrontierte Gastauer schließlich mit konkreten Fragen zu den Zahlen von WB21, den Statistiken von Similarweb, dem angeblichen Verkauf der "Apax Group" und den Geschehnissen rund um die G&S Vermögensverwaltung. Der Bitte, bis Mittwoch zu antworten, kam er nicht nach. Stattdessen erreichte die Redaktion das Schreiben von Gastauers Medienmanager, der ein Telefoninterview anbot: Man könne mit Gastauer unter anderem über die 200 Arbeitsplätze reden, die WB21 in Berlin schaffen wolle. Ein paar Stunden später galt das Gesprächsangebot dann aber plötzlich nicht mehr. Und auch auf die ihm nochmals zugeschickten Fragen kam keine Antwort.

Auch auf Finews.ch beschäftigt sich ein Artikel vom 21. Oktober 2016 mit den fragwürdigen Erfolgen Michael Gastauers und titelt: Ein in der Schweiz wohnhafter Fintech-Unternehmer fasziniert mit seiner Digitalbank WB21 zurzeit die amerikanischen Medien – während man in Deutschland an seiner Erfolgsstory laut zweifelt.

Derzeit ist alleiniger Besitzer der WB21, deren alleiniger Gesellschaftszweck die Verwaltung eingenen Vermögens ist, Philip Gastauer, der Sohn Michael Gastauers. Zum Zeitpunkt der Gründung der WB21 war die mittlerweile liquidierte WB21 Holdings Gmbh (Zug/Schweiz (CH-170.4.013.482-2)) alleinige Gesellschafterin. Bei deren Liquidation trat ebenfalls Philip Gastauer als Liquidator auf.

Fazit          Die  Personen, die rund um die virtuelle Währung OneCoin vermehrt in das Licht der Öffentlichkeit gebracht werden, lassen eher einen Totalverlust als eine zweite Bitcoin-Erfolgsstory wahrscheinlich werden. Investoren sollten daher rechtzeitig über einen "Plan B" nachdenken.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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