Ansprüche und Rechte der IFK - Sachwertfonds 1 bis 3 Anleger
Die IFK Initiatorengesellschaft für Kapitalanlagen AG (IFK AG) mit Sitz in Grünwald bei München konnte als Anbieter und Initiator von geschlossenen Immobilienfonds ab 2008 rund 340 Mio. EUR für die 3 Immobilienfonds der IFK Sachwertfonds Serie platzieren.
Der IFK Sachwertfonds Deutschland 1 hat in sieben Immobilien in Deutschland investiert, davon drei Bürogebäude in Bonn, Essen und Rheinbach und vier Nahversorgungs- bzw. Fachmarktzentren in Rommerskirchen, Stolberg bei Aachen sowie in Esslingen-Deizisau und Deggingen jeweils im Großraum Stuttgart. Insgesamt verfügen die Fondsimmobilien über eine Mietfläche von über 30.000 m².
Der IFK Sachwertfonds Deutschland 2 – Portfolio umfasst eine im Zentrum von Düsseldorf gelegene Büroimmobilie, ein Bürogebäude in sehr guter Lage von Bonn mit einem auf 20 Jahre fest vereinbarten Mietverhältnis mit der Zentrale der Autobahn Tank & Rast GmbH, zwei Nahversorgungszentren bei Köln und zwei Nahversorgungszentren im Raum Frankfurt/Darmstadt sowie einen Getränkemarkt als Erweiterung eines der Objekte. Insgesamt verfügen die Fondsimmobilien über eine Mietfläche von über 30.000 m².
Der IFK Sachwerte 3 – Immobilien Deutschland hat folgende Objekte in sein Portfolio übernommen: ein Bürogebäude in Berlin, einen Autohof in Bingen, ein Fachmarktzentrum in Hemau, ein Nahversorgungszentrum in Königswinter und ein Nahversorgungszentrum in Miesbach sowie ein Fachmarktzentrum in Sankt Augustin.
Erfolgsgeschichte / Referenzen Fehlanzeige ! Es gibt keine Erfolgsstory auf der Initiatorhomepage. Keine Beschreibungen, wie toll die Fonds laufen und wie super zufrieden die Anleger sind… Stattdessen ist das Internet voll von Anzeigen von Anlegeranwälten, die ihre Dienstleistungen anbieten. Das hat seinen Grund!
Berüchtigte Vertriebsmethoden Sofern die Beteiligungen über die A-FIN Allgemeiner Finanzdienst GmbH (früher AFD GmbH) den Anlegern empfohlen wurde, ist bei der Beratung mitunter ein irreführender Kapitalaufbauplan erstellt: „Vermögen, Altersvorsorge, Liquidität, Sicherheit..." Eine weitere Vertriebsgesellschaft war die IV Innovative Vertriebskonzepte Aktiengesellschaft, welche nach wie vor den bekannten Herren Schuh und Hiller gehört, wie auch die insolvente AFD GmbH. Mandanten berichteten, dass empfohlen wurde, bestehende sichere Renten-, Lebensversicherungs- oder Bausparverträge zu verkaufen oder zu kündigen, um das Guthaben ersatzweise in eine vermeintlich bessere Beteiligung an einem IFK Fonds zu investieren. Regelmäßig wurden die Beteiligungen an den IFK Fonds auch als für die Altersvorsorge geeignet dargestellt. Die IFK-Beteiligungen sind aber weder als gleichwertiger Ersatz für beendete Renten-, Lebens- oder Bausparverträge anzusehen, noch für die Altersvorsorge geeignet. Wissen sie was ein Treuhandkommanditist und ein Auseinandersetzungsguthaben ist? Nein? Egal, wenn sie kein IFK-Anleger sind….
Totalverlustrisiko Es handelt sich bei den IFK Fonds um geschlossene bankenfinanzierte Immobilienfonds, an dem sich Anleger durch eine stille Beteiligung oder über eine treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage in 4 Varianten beteiligen konnten. Ausschüttungen von 5,00 % - 6,5 % p.a. wurden prognostiziert. Die IFK-Fondsbeteiligungen unterliegen deshalb grundsätzlich dem Totalverlustrisiko, sind weder sicher noch ist bei Kündigung oder Zeitablauf die Rückzahlung des eingezahlten Betrages garantiert. Wer seinen Emissionsprospekt nicht liest, könnte in ein Risiko laufen. Wer Raten zahlt ohne Sinn und Verstand oder wer sich nicht informiert, den bestraft der Ablauf der 10-jährigen Verjährungsfrist.
Populäre Irrtümer
- Ich kann den Vertrag jederzeit beenden. Falsch! Die Mindestlaufzeit für jeden Gesellschafter steht im Gesellschaftsvertrag. Lesen!
- Ich komme jederzeit an mein Geld. Falsch! Die Kontoauszüge spiegeln lediglich die erfolgten Einzahlungen und stellen kein abrufbares und garantiert auszahlbares Girokontoguthaben dar.
- Solche guten Zinsen bekomme ich sonst nirgendwo. Falsch! Die prospektierten Ausschüttungen sind keine Zinsen. Das Wort Zinsen findet sich an keiner Stelle im Fondsprospekt. Stattdessen warnen die Prospekte, dass Ausschüttungen dazu führen können, dass die Anleger dafür haftbar gemacht werden können.
- Mein Anteil wird immer wertvoller, weil ständig neue Ausschüttungen dazu gebucht werden. Falsch! Sogenannte Halbzahler bekommen interne Ausschüttungen nur deswegen, damit ihre restliche Einlagen-/Einzahlungsverpflichtungen erlöschen. Der dadurch ansteigenden „Kontostand“ ist kein abrufbares und garantiert auszahlbares Guthaben. Ist die Gesellschaft nicht mehr in der Lage, diese internen Ausschüttungen dem jeweiligen Anlegerkonto gutzuschreiben, kann sie diese Zahlungen vom Anleger selbst verlangen. Handelt es sich bei den bisherigen internen Ausschüttungen um haftungsträchtige Entnahmen, sind die vergangenen „Gutschriften“ wertlos, die Anleger haften für die restlichen 50% mit ihrem Privatvermögen. Zitat S.29 aus Prospekt des IFK2: Einlageverpflichtung und Haftung Der Anleger schuldet der Fondsgesellschaft die vereinbarte Kommanditeinlage bzw. Einlage als stiller Gesellschafter und das vereinbarte, auf die Kommanditeinlage entfallende Agio. Diese Beitragsverpflichtung kann nach Leistung der Einlage und des Agios durch den Anleger wieder aufleben, jedoch nur soweit die Fondsgesellschaft Zahlungen an den Anleger geleistet hat und zugleich ungedeckte Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft bestehen. Eine ungedeckte Verbindlichkeit der Fondsgesellschaft kann dadurch entstehen, dass sie der Objektgesellschaft die Rückzahlung von Ausschüttungen schuldet. Die Haftung der Anleger, die eine Kommanditeinlage geleistet haben, für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft kann wieder aufleben, soweit sie Auszahlungen von der Fondsgesellschaft erhalten, jedoch nur bis zum Betrag von insgesamt EUR 5.000 für alle Anleger, die über den Treuhänder beteiligt sind, und bis zum Betrag von EUR 1 für alle Anleger, die sich mit einer Haftsumme von EUR 1 in das Handelsregister eintragen lassen. Sie kann wieder aufleben, soweit die Einlage durch Auszahlungen unter die Haftsumme sinkt. (Eine unmittelbare Haftung der stillen Gesellschafter gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft besteht nicht.). Einlageverpflichtung und Haftung betreffen zwar das sonstige Vermögen des Anlegers, sind aber summenmäßig auf die gezeichnete Einlage und das Agio begrenzt, d. h. anlagegefährdend.
- Das ist doch durch die Immobilien eine sichere Sache. Eine Immobilie rechnet sich erst dann, wenn es mehr Einnahmen als Ausgaben gibt. Dass dies der Fall ist, lässt sich nach derzeitiger Informationslage nicht bestätigen.
Wie lange können Schadenersatzansprüche verfolgt werden?
Schadenersatzansprüche verjähren spätestens 10 Jahre nachdem der Zeichnungsschein unterschrieben worden ist, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt ein Schaden oder die Ungeeignetheit der Fondsbeteiligung für die eigenen Anlageziele bereits bemerkt worden ist, gegebenenfalls auch schon davor.
Reißleine ziehen Mit seinem Urteil vom 20. Januar 2015 (Az.: III ZR 444/13) stärkte der Bundesgerichtshof erneut die Rechte von Kapitalanlegern: Der einem Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund der Regelungen um Treuhand- und im Gesellschaftsvertrag gleichgestellte Treugeber kann seine Beteiligung durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft beenden und hat dann einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens, wenn er bei seinem Beitritt über die Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren oder hätten sein können, nicht vollständig und verständlich aufgeklärt worden ist. Demnach hat die wirksame Kündigung einer solchen Fondsbeteiligung zur Folge, dass die Fondsgesellschaft seinen zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Abfindungsanspruch berechnen und an ihn auszahlen muss. Verluste können als Schadensersatz gegenüber Gründungsgesellschaftern und Anlageberatern geltend gemacht werden (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 09.07.2013, Az. II ZR 9/12).
Unsere Erfolge / Schadensersatzurteile Aufmerksame Anleger waren bereits mit uns erfolgreich, das könnten sie auch sein:
https://rechtsanwalt-reime.de/rechtsanwalt-reime/erfolge-urteile/2015/doppelerfolg-vor-landgericht-goerlitz-am-30-01-2015-in-5-o-530-und-479-13-eheleute-koennen-beteiligungen-rueckabwickeln
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