Alleinerziehende Geringverdienerin bekommt Recht: Anlageberater haftet wegen Empfehlung zu SHB Altersvorsorgefonds

Obwohl unsere alleinstehende Mandantin als Köchin nur 500,00 Euro Netto/Monat verdiente und zwei unterhaltspflichtige Kinder in ihrem Haushalt lebten, wurde ihr im Mai 2006 eine Ratenzahler-Beteiligung (ImmoRente) mit einer Gesamtsumme von 7.000,00 Euro, zahlbar in monatlichen Raten von 35,00 Euro, empfohlen.

Das Landgericht Dresden urteilte am 28. Oktober 2016 (Az.: 9 O 2029/15) zugunsten unserer Mandantin, die nun einen Anspruch auf 100%igen Schadensersatz geltend machen kann.

Nicht nur unsere Mandantin, sondern vor ihr schon viele andere Anleger sind von den suggestiven Namen ImmoRente und Altersvorsorgefonds getäuscht worden und hatten geglaubt, mit ihren monatlichen Raten einen vorher festgelegten Betrag X anzusparen. 

Für das vorliegende Urteil genügte dem Gericht schon die Einkommens- und Vermögenslage unserer Mandantin, die die Empfehlung einer riskanten und verlustträchtigen Anlage wie der obigen nicht zuließ. Der Anlageberater muss nun ihre noch offenen Ratenzahlungsverpflichtungen übernehmen und die bisherigen Einzahlungen von fast 4.000,00 Euro ersetzen.

In der Urteilsbegründung machte das Gericht keinen Hehl daraus, was von einer solchen Beratung zu halten sein: Der Anlageberater hat eine einfache Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht und ihr Geld zusammenhalten muss, einfach "totgequatscht".

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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