Widerrufsrechte für Verbraucherkredite

Viele Menschen haben sich dazu entschlossen sich den Traum z.B. eines Eigenheimes zu erfüllen. Hierbei wurde bzw. wird oftmals von einem Darlehensvertrag finanziert.

Ist der Darlehnsvertrag vor langer Zeit geschlossen worden ist die Zinsbelastung zumeist höher, als bei einem Darlehnsvertrag der jetzt neu abgeschlossen wird. Unter Umständen können Sie eine niedrigere Zinsbelastung erreichen.

Was können sie tun, um die Zinsbelastung zu verringern?

Diese Zinsbelastung zu verringern kann durch einen Widerruf des Darlehnsvertrages gelingen. Durch den Widerruf wird die Finanzierung rückabgewickelt und kann durch ein neues Darlehn mit einer geringeren Zinsbelastung gesenkt werden. Hierdurch kann der Verbraucher von den aktuell geringen Zinsätzen profitieren.

Was ist, wenn sie schon vorzeitig aus dem Darlehnsvertrag ausgestiegen sind?
Sollte der Sie bereits vorzeitig aus dem Vertrag ausgestiegen sein, war in den meisten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung  zu entrichten. Eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann auch durch einen Widerruf des Darlehnsvertrages zurückverlang werden.

Wann haben sie die Möglichkeit für einen Widerruf?

Sie können den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Es kann aber auch sein, dass ihnen ein Widerruf noch zusteht, weil die Frist nie zu laufen begonnen hat. Bedeutung kommen hier insbesondere Fehler in der Widerrufsbelehrung zu. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die Widerrufsfrist falsch widergegeben oder unzureichend ist oder auch die Gestaltung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt, hatte die Rechtsprechung schon häufiger zu beurteilen. Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist muss anhand des Einzelfalles geprüft werden.

Dies ist auf Grund der vielen unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen notwendig, um die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens beurteilen zu können. Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein steht ihnen das Widerrufsrecht auch noch nach mehreren Jahren zu, da die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat.

Durch eine individuelle Prüfung der Widerrufsbelehrung durch uns, können die Erfolgsaussichten eines Widerrufes beurteilt werden und ein weiteres Vorgehen näher besprochen werden. Genr überprüfen wir ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei.

Vorgehensweise

1.    Überprüfen der Widerrufsbelehrung

Zunächst ist zu prüfen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wir übernehmen gern die Korrespondenz mit ihrer Rechtsschutzversicherung.
 
2.    Einholung eines neuen Kreditangebotes (z.Bsp. bei Dr. Klein)

Die Feststellung von Fehlern in der Widerrufsbelehrung ist nur der erste Schritt. Sie sollten sich bewusst sein, das die Erklärung des Widerrufs auch bedeutet, dass die empfangenen Leistungen spätestens nach 30 Tagen zurückzuerstatten sind (§ 357a Absatz 1 BGB). Konkret bedeutet das, dass sie den aufgenommenen Kreditbetrag zurück überweisen müssen. Daher benötigen sie zunächst eine Finanzierungszusage eines anderen Institutes.
Das gewährt ihnen einen 2-fachen Joker. Zum einen benötigen sie nur eine Finanzierung in Höhe des offenen Differenzbetrages und zum anderen können sie von den historisch niedrigen Zinsen profitieren.

3.    Widerruf erklären und begründen lassen

Haben sie eine passende Finanzierung vereinbart, können sie nun den Widerruf erklären und begründen lassen.


4.  Widerrufsjoker bei gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung

Den Widerrufsjoker können sie auch dann nutzen, wenn sie in der Vergangenheit ein Verbraucherkredit erhalten haben, welchen sie vorzeitig abgelöst haben. Mussten sie in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten, können sie so diesen Betrag zurück erstattet bekommen (LG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2014 – AZ. 4 O 395/13). 

Empfehlungen

Trotz einer Vielzahl von verbraucherfreundlichen Entscheidungen gibt es noch keine abschließende Stellungnahme des Bundesgerichtshofs z u  a l l e n möglichen Fehlern in Widerrufsbelehrungen. Es gibt für jeden Fehler gesonderte Rechtssprechung.  Zudem ist zu unterscheiden zwischen behaupteten Fehlern und denen, die auch vor den Gerichten nachvollziehbar bestätigt wurden. Der Verbrauchernutzen bei behaupteten aber noch nicht gerichtlich bestätigten Fehlern ist gleich "Null", wenn das Prozessrisiko nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird. Verglichen mit der Onlinedatenbank juris und beckonline gibt es krasse Unterschiede zwischen der angeblichen hundertfachen Anzahl von möglichen Fehlern, zu denen die auch tatsächlich die gerichtliche "Nagelprobe" bestanden.

Über die realen Erfolgsaussichten informieren wir gern kostenfrei.

Unsere Sonderseite zu Verbrauchererfolgen unserer Mandanten informieren wir sie gesondert.  

Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Tragweite ist eine professionelle und umfassende Beratung unabdingbar. Diese Kenntnisse können sie bei uns voraussetzen.

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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