Zielfonds MS Julia Schulte des Lloyd Fonds 50 Flottenfond V meldet Insolvenz an: Fachanwalt setzt Schadenersatzansprüche durch
Aktuelles:
Am 02.01.2014 ist das Insolvenzverfahren (521 IN 5/13) eröffnet worden über das Vermögen der MS "JULIA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 98950),vertreten durch:
1. Beteiligung MS "JULIA SCHULTE" Shipping GmbH, Domstraße 17, 20095 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: Daniel Koch (Geschäftsführer). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de. U.a. sind Insolvenzforderungen bis zum 28.01.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Berichts- und Prüfungstermin wurde auf Donnerstag, 13.03.2014, 09:30 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen festgesetzt.
Hintergründe:
Der LF 50 Flottenfonds V der Lloyd Fonds AG umfasst als Dachfonds insgesamt drei Zielfonds, die in Containerschiffe investierten. Der Fonds wurde im Jahr 2005 aufgelegt und es wurden dann die Schiffe MS „SARAH SCHULTE“, MS „JULIA SCHULTE“ sowie MS „VICTORIA SCHULTE“ erworben, als sog. Zielfonds. Die Auswirkungen der Krise der Containerschifffahrt spüren nun auch diese Anleger. Inwieweit die Insolvenz der MS „JULIA SCHULTE“ Auswirkungen auf den Dachfond hat, ist noch unklar. Bei der MS „Julia Schulte“ droht der Totalverlust, nachdem dem Schiffsverkauf auf einer Gesellschafterversammlung zugestiommt wurde und bereits im März 2013 die Insolvenz angemeldet wurde . Auch in der Vergangenheit konnten die Anleger mit dem LF 50 nicht zufrieden sein. So blieben seit 2008 die Ausschüttungen laut Prospekt aus und zumindest teilweise wurden diese zurückverlangt. Die versuchte Sanierung der MS „Julia Schulte“ war nicht von Erfolg gekrönt, obwohl auch Gelder aus dem Dachfond geflossen sind. Auch auf Grund der unverändert schlechten Wirtschaftslage für Containerschiffe, kam es zu keiner Verbesserung der Einnahmesituation. Das heißt die Charterraten waren weiterhin zu niedrig, um die laufenden Kosten des Schiffsbetriebes und die Kapitalkosten zu decken. Im Großen und Ganzen ging somit das Verlustgeschäft weiter. Die Insolvenz war nach Meinung von Rechtsanwalt Jens Reime eine absehbare Folge. Für die Anleger des Schiffsfonds stellt sich nun die Frage, was sie noch tun können. Eine Möglichkeit bestünde eventuell in der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Möglichkeiten:
Schadenersatzansprüche können sich zum Beispiel auf Grund einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Hier ist jedoch eine Einzelfallprüfung nötig. So ist zunächst zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Dabei müssen die Wünsche des Anlegers erfasst werden. Und auf Grund dessen dann gezielte, das heißt diese Wünsche umsetzende, Anlageempfehlungen gegeben werden. Erst im nächsten Schritt muss dann über diese empfohlene Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden, das heißt Chancen aber auch Risiken aufgezeigt werden. Wenn die Schiffsfondsanleger nicht ausreichend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sind, wie z.B.:
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
3. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern, Provisionen und Rückvergütungen,
4. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
5. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
dann ergeben sich Schadenersatzansprüche, welche dem Anleger zumindest sein eingesetztes Kapital
zurückbringen können. Gute Chancen sind dabei gegeben, wenn eine Bank oder
Sparkasse die Beteiligung vermittelte. Dabei ist jedoch die 10jährige absolute taggenaue Verjährung zu beachten.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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