Twinfonds MS Kampen und MS Keitum des Emissionshauses CASTOR KAPITAL: vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet
Aktuelles:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS "Kampen" GmbH & Co. KG (22 IN 1/14) und der MS "Keitum" GmbH & Co. KG (22 IN 2/13), Osterminnerweg 25, 21635 Jork, vertr. d.: 1. MS "Ile de France" Verwaltungsgesellschaft mbH, Osterminnerweg 25, 21635 Jork, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hans-Peter Eckhoff, Osterminnerweg 25, 21635 Jork, (Geschäftsführer) ist am 03.01.2014 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040/350 169-0, Fax: 040/350 169-15, E-Mail: schwierholz@schwierholz.de bestellt worden.
Hintergründe:
Die Twinfonds MS „Kampen“ und MS „Keitum“ wurden vom Emissionshaus CASTOR KAPITAL herausgebracht. Es handelt sich hierbei um Second-Hand Containerschiffe, welche 2006 übernommen wurden. Danach hatten die Schiffe eine 36-monatige Charter bei Scanscot Logistic (MS Kampen) und BELUGA (MS Keitum), laut Verkaufsprospekt der Castor Kapital. Die geplante Laufzeit betrug 18 Jahre und soll 2024 enden. Mit der Verwaltungsanordnung steht nun für die Anleger der Totalverlust Ihrer Einlage im Raum.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger sollten jetzt Schadenersatzansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Diese könnten eventuell gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, durchgesetzt werden. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden. Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
4. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
5. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mail: info@rechtsanwalt-reime.de