Schiffsfonds MS "KING ADRIAN" der König & Cie. Schiffsfonds Renditefonds 54 Twinfonds I ist insolvent
Aktuelles:
Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde am 09.01.2015 vom Amtsgericht Niebüll (Az.: 5 IN 61/14) das Insolvenzverfahren gegen den Schiffsfonds MS "KING ADRIAN" Schif-fahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, c/o König & Cie. GmbH & Co. KG, Caffamacherreihe 7, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 102333 eröffnet. Der Schiffsfonds wird gerichtlich vertreten durch die King Adrian Verwaltungs GmbH, Boysenstra-ße 6, 25980 Sylt/Westerland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99920 als persönlich haftende Gesellschafterin, diese wird gerichtlich vertreten durch ihren Ge-schäftsführer Herrn Daniel Koch. Der Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Berthold Brink-mann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg. Gläubiger mussten ihre Forderungen bis zum 23.02.2015 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung fand am 09.03.2015 statt.
Hintergründe:
Die Beteiligung an dem von der MS "KING ADRIAN" Schiffahrtsgesellschaft betriebenen Contai-nerschiff wurde 2006 gemeinsam mit Beteiligung an dem Schiff der MS „Stadt Rostock“ Zweite T+H Schiffahrts GmbH + Co. KG als König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I angeboten. Die prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger konnten nicht erfüllt werden. Am 07.05.2014 er-folgte die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Niebüll.
Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation in der Schifffahrtsbranche kommen Insolvenz-fälle nicht unerwartet. Das weltweite Überangebot an Containerschiffen führt dazu, dass viele Schiffsfonds die Raten ihres Kreditvertrags nicht mehr tilgen können. Wenn sich die Gesellschaft in Insolvenz befindet, fordert der Insolvenzverwalter bereits an die Anleger ausgezahlte Ausschüttun-gen zurück. Die Anleger sollten nun überlegen, was sie tun können um ihre Investition und die Aus-schüttungen zu erhalten.
Möglichkeiten:
Für Anleger kann aber durchaus die Möglichkeit bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten, insbesondere, wenn die Anlage durch einen Anlageberater oder eine Bank vermittelt wurde. Anlageberater müssen vollständig über die Risiken jeder Anlage, die sie empfehlen, aufklären. Bei Schiffsfonds wird stets eine Beteiligung an einem Unternehmen erworben. Daraus erwächst unter anderem das Risiko des Totalverlusts der Anlage. Im Beratungsgespräch werden aber oft nur die Vorteile, z. B. die prognostizierten Gewinne, angesprochen. Zudem werden meist lange Laufzeiten vereinbart. Daher eigenen sich Schiffsfonds nicht zur Altersvorsorge. Kunden, die im Beratungsge-spräch zum Ausdruck bringen, eine sichere Anlage zur Altersvorsorge erwerben zu wollen, dürften Schiffsfonds daher meist nicht vorgeschlagen werden. Zu beachten ist, das die Bank auch verpflich-tet ist, ihr Provisionsinteresse offenzulegen. Falls keine fehlerfreie Beratung stattfand, kann der An-leger einen Schadensersatzanspruch haben. Jedes Beratungsgespräch verläuft individuell. Dement-sprechend muss auch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein Schadensersatzanspruch besteht.
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Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammerge-richten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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