Schiffsfonds MS „Dörte“ vom Emissionshaus Gebab ist insolvent

Aktuelles:

Mit Beschluss vom 04.12.2014 eröffnete das Amtsgericht Bremen (Az.: 505 IN 15/14) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kapitän Manfred Draxl Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "Dörte", Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 32, 49733 Haren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Osnabrück unter HRA 120342 und gericht-lich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kapitän Manfred Draxl Schiffahrtsbe-teiligungs GmbH MS "Dörte", Zeppelinstr. 32, 49733 Haren. Die Schiffartsbeteiligungs GmbH wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dieter Esders-Draxl und Daniel Koch. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Langenstraße 14, 28195 Bremen bestimmt. Die For-derungen der Gläubiger sind bis zum 16.12.2014 einzureichen.

Hintergründe:

Bei der MS „Dörte“ handelt es sich um die Beteiligung an einem einzelnen Containerschiff aus dem Emissionshaus Gebab. Dieses kann darzeit vor allem seine älteren Schiffe nicht mehr unterhalten.
Auch die Containerschifffahrt befindet sich seit Jahren in der wirtschaftlichen Krise. Viele Gesellschaften können nicht mehr kostendeckend arbeiten und ihre Kreditraten bedienen. Wenn es zur Insolvenz kommt, fordern die Insolvenzverwalter häufig bereits an die Anleger auszahlte Ausschüt-tungen bzw. Entnahmen von diesen zurück. Die Anlager stellen sich dann die Frage, wie sie dies verhindern und ihre Investition vor Verlusten schützen können.

Möglichkeiten:

Unter Umständen können Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern vorliegen. Solche Fehler können an vielen Stellen während der Anlageberatung auftreten, es lohnt sich daher, den Einzel-fall von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Beispielsweise ist eine Falschberatung gegeben, wenn der Fondsanleger nicht ausführlich über die Risiken seiner Anlage unterrichtet wurde. Die Anlageberater erwähnen in solchen Fällen nur die erwartete Rendite. Sie weisen nicht auf deutlich darauf hin, dass der Anleger bei Schiffsfonds Miteigentümer wird und ein hohes Risiko bis zum Totalverlust seiner Anlage trägt; erwähnt wird nur die Möglichkeit des Verlusts des Schiffes an sich, aber nicht dessen Folgen. Ein Schiffsfonds ist keine sichere Anlage zur Altersvorsorge. Es gibt auch Fälle, in denen der Berater nicht darauf hinweist, in welcher Höhe die Anlage in nicht werthaltige Positionen, z. B. Zinsen oder Dienstleistungen fließt; dann ist der Anleger nicht umfassend unterrichtet.
Falls Anleger ihre Situation hier wiedererkennen, wenden Sie sich an Herrn Rechtswanwalt Jens Reime. Zügiges Handeln ist von Vorteil, um eines eventuell bereits bevorstehende Verjährung des eigenen Anspruchs zu verhindern.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergericht. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
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Eingang Heringstraße
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Telefon: 03591 2996133
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E-Mail: info@schiffsfonds-schadenhilfe.de
Web: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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