Ownership I: MS OS Rize unter vorläufiger Zwangsverwaltung
Aktuelles:
In dem Insolvenzantragsverfahren (519 IN 22/13) über das Vermögen der MS "OS Rize" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen ist am 18.09.2013 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de bestellt worden.
Hintergründe:
Nachdem unter anderem 2012 das Containerschiff MS Hohesand, welches einer der Zielfonds des Dachfond OwnerShip IV war, Insolvenz anmelden musste – ist nun ein Schiff des Dachfonds Ownership I betroffen.
Die MS "OS Rize" ist ein 875 TEU Containerschiff, das im August 1999 von Yardimci Werft in Istanbul mit einer Tragfähigkeit von 9.389 tdw gebaut wurde. 2004 wurde dieses Schiff dann in den Schiffsfonds Ownership I des Hamburger Emissionshauses Ownership eingebracht. Der Fonds investierte außerdem in die Schiffe MS CEC Culembourg, MS Lilia und MS Chemical Supplier. Mit der Insolvenz droht nun der Totalverlust, das heißt die Anleger müssen damit rechnen, dass Sie Ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren.
Bestehen Schadenersatzansprüche?
Unter Umständen: JA! Diese können zum Beispiel gegeben sein, wenn die Schiffsfondsanleger nicht ausreichend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sind. Meist wurde nur auf die Chancen, sprich Rendite, hingewiesen. Dass es sich hierbei aber eigentlich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, wurde den meisten Anlegern nicht verdeutlicht. Nach vielen Beratungsgesprächen, die Rechtsanwalt Reime in vergleichbaren Fällen schon führte, stellte sich heraus, dass vielen Anlegern die Möglichkeit des kompletten Verlustes ihres eingesetzten Kapitals nicht klar war. Wenn überhaupt wurde lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes angesprochen. Dass damit meist auch ein Verlust des eingezahlten Kapitals einhergeht, wurde nicht deutlich gemacht. Damit ist ein Beratungsfehler gegeben. Auch auf die sogenannten weichen Kosten wurde oft nicht hinreichend hingewiesen. Das heißt, es wurde nicht klar gemacht, welcher Anteil der Anlegergelder wirklich in den Bau oder Kauf der Schiffe floss. Meistens floss ein sehr großer Anteil der Gelder in zum Beispiel Vertriebsprovisionen, Dienstleistungsvergütungen und Zinsen – und damit gerade nicht in werthaltige Positionen. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen auch hier für den Anleger gute Chancen bei der Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen.
Gegen wen durchsetzbar? Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung können gegen die Anlageberater beziehungsweise die dahinter stehende Beratungsgesellschaft oder den Finanzvertrieb bestehen. Gute Chancen sind gegeben, wenn eine Bank oder Sparkasse die Beteiligung vermittelte.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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