Owner Ship - MS Ile de Capri ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
Über das Vermögen der MS "Ile de Capri" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterminnerweg 25, 21635 Jork (AG Tostedt, HRA 200123), vertr. d. Capri Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterminnerweg 25, 21635 Jork (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d. Hans-Peter Eckhoff, Wellenstraße 9 a, 21635 Jork (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc Odebrecht, c/o GÖRG, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, bestellt worden (Amtsgericht Tostedt, Az.: 22 IN 26/17).
Gründung:
Der 2002 gebaute Mehrzweckfrachter mit einer Tragfähigkeit von 10.299 tdw und einer Stellplatzkapazität von 522 TEU wurde im Jahre 2006 als Schiffsfonds von der Ownership Emissionshaus GmbH aufgelegt.
Der Gesamtaufwand belief sich laut Beteiligungsprospekts auf 15.425.000,00 €, welcher mit Schiffshypothekendarlehen in Höhe von 10.200.000,00 €, Betriebsmittelkredit in Höhe von 250.000,00 € sowie Kommanditkapital in Höhe von insgesamt 4.975.000,00 € angereichert werden sollte.
Der Anlegerinformation „Aktuelle Situation/Status 2014/Budget 2015“ war zu entnehmen, dass die im Geschäftsjahr 2013 notwendig gewordenen Restrukturierungsmaßnahmen „im Ergebnis ihre gänzliche Umsetzung fanden“. Zudem hieß es, dass die Geschäftsleitung davon ausgehe, dass „im Geschäftsjahr 2015 nach Erbringung der Schiffsbetriebs- und Verwaltungskosten der vollständige Kapitaldienst aus den vorhandenen finanziellen Mittel nicht erbracht werden kann“. Es hätten mit der finanzierenden Bank abschließende Gespräche stattgefunden. Diese sei nicht bereit, der Gesellschaft weitere Stundungen oder andersartige Hilfen zu gewähren. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Auszahlungen in Höhe von 16,00 % (prospektiert waren 56,00 %) nicht durch handelsrechtliche Gewinne gedeckt waren…
2016 wurden die Anleger darüber informiert, dass der Verkauf des Schiffes so gut wie beschlossene Sache wäre. Ein zu erwartender Kaufpreis läge dabei deutlich unter den Erwartungen der Bank lag.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2015 beträgt das durch Entnahmen entstandene negative Kapital (Kommanditisten) 495.727,56 €. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil (Kommanditisten) beträgt 5.747.991,56 €.
Da der Jahresabschluss in Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde, ergibt sich (wie im Vorjahr) für sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den Verbindlichkeiten sind EUR 6.509.623,82 (Vorjahr: EUR 5.987.394,92) durch Schiffshypothekendarlehen, Abtretung sämtlicher auf Zahlung von Geld gerichteter Ansprüche aus dem für das Schiff abgeschlossenen und noch abzuschließenden Charter-, Fracht- und Poolverträgen, und Abtretung sämtlicher Ansprüche aus abzuschließenden Versicherungsverträgen des Schiffes gesichert..
Der Jahresabschluss wurde (wie im Vorjahr) in Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unter¬nehmens¬tätigkeit aufgestellt, da die Geschäftsführung weiterhin von einem kurzfristigen Verkauf des Schiffes ausgeht. Mit dem Verkauf des Schiffes wird die Gesellschaft aufgrund der Aufgabe ihres Geschäfts¬zweckes in Liquidation treten.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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