Owner Ship IV- MS Ile de Yeu ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der MS "Ile de Yeu" UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Osterminnerweg 25, 21635 Jork (AG Tostedt, HRA 121133), vertr. Yeu Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Osterminnerweg 25, 21635 Jork (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d. Hans-Peter Eckhoff, Wellenstraße 9 a, 21635 Jork (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt worden (Amtsgericht Tostedt, Az.: 22 IN 209/16).

Gründung:

Die Ownership Treuhand GmbH, die gleichzeitig mit der Ownership Emissionshaus GmbH im Frühjahr 2004 gegründet wurde legte den Fonds 2005 auf. Dieser sah eine Mindestbeteiligung von 15.000 €, bei einem Agio von 5% vor. Es waren Ausschüttungen von 8% in 2006 und 2007 zugesagt und auch ausgezahlt. In den folgenden Jahren dann sinkend. Im Jahr 2009 wurden keine Auszahlungen mehr vorgenommen aufgrund Umschichtung zur Unterstützung der Einschiffgesellschaft.
Die MS Ile de Yeu wurde im Jahre 2003 in den Niederlanden gebaut. Mit einer Tragfähigkeit von 5.775 tdw und einer Geschwindigkeit von 12 kn ist dieser Minibulker flexibel einsetzbar.
Die Ownership-Gruppe hat ihren Sitz in Hamburg und ist Spezialist für Kapitalbeteiligungen mit dem Schwerpunkt Schifffahrt und Energie. Seit Gründung der Treuhand-Gesellschaft ist ein Investorenkapital in Höhe von ca. 345 Millionen Euro eingeworben worden. Dieses verteilt sich auf insgesamt 40 Fonds mit 64 Schiffen. Unabhängig von den beteiligten Partner eines Fonds betreut die Ownership Treuhand GmbH seit 2004 die Kapitalanleger der von der Ownership Emissionshaus GmbH konzipierten Schiffsfonds sowie seit 2009 der von der NMI Capital GmbH aufgelegten Energiefonds (Holzheizkraftwerke).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.527.249,69 €. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 701.249,69 € und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 1.386.000,00 €.

Von den Verbindlichkeiten sind 3.186.283,20 € durch Erst- und zweitrangige Schiffshypothekendarlehen aus abstraktem Schuldversprechen in Höhe von insgesamt EUR 9.804.000,00 (nebst 15% Zinsen) zugunsten der Bremer Landesbank Kredit¬anstalt Oldenburg - Girozentrale - Bremen, sowie durch Abtretung sämtlicher auf Zahlung von Geld gerichteter Ansprüche aus dem für das Schiff  abgeschlossenen und noch abzuschließenden Charter-, Fracht- und Poolverträgen, und Abtretung sämtlicher Ansprüche aus abzuschließenden Versicherungsverträgen des Schiffes.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. EUR 21.490,76 (Vorjahr: EUR 5.355,87) enthalten.
Der Jahresabschluss wurde nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da der Geschäftsleitung trotz der anhaltend schwierigen Marktsituation bis zum Zeit¬punkt der Abschlusserstellung keine fundierten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu einem Zeitpunkt innerhalb der nächsten 12 Monate nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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