Nordcapital- MS Voge Master ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
Die Schiffsfondsgesellschaft der MS Voge Master hat unter dem Az.: 76c IN 37/16 Insolvenzantrag gestellt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter der MS Voge Master ist Rechtsanwalt Burckhardt Reimer Hamburg Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg +49 40 43 20 80 bestellt.
Gründung:
Der im Jahre 2006 aufgelegte Schiffsfonds Nordcapital MS Voge Master der NORDCAPITAL GmbH hatte zum Ziel, ein Massengutschiff des Typs Capesize zu erwerben und dieses fortan zu betreiben. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Fonds wurde im Prospekt mit 63 Millionen Euro ausgewiesen. Zur Aufbringung dieses Betrages war die Finanzierung über ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von ca. 39 Millionen Euro und ein Kontokorrentkredit in Höhe von 1,5 Millionen vorgesehen. Den Rest des Betrages sollten die Gesellschafter als Eigenkapital in Höhe von rund 21 Millionen Euro zzgl. Agio einbringen. Eine Beteiligung war ab einer Mindestzeichnungssumme von 15.000 Euro plus Agio möglich. Die Ausschüttungen der MS Voge Master GmbH & Co. KG sind im Prospekt ab 2008 mit 7% p.a. bis auf 22% p.a. steigend angegeben worden.
Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 reicht die aktuelle Beschäftigung des MS "Voge Master" nicht aus, um den vertraglichen Kapitaldienst im Jahr 2015 zu bedienen. Die Geschäftsführung hat zusammen mit dem Treuhänder ein Restrukturierungskonzept entwickelt, welches neben der Neustrukturierung der Fremdfinanzierung, der Stundung von Gebühren durch die Gründungsgesellschafter auch die Einzahlung von Neukapital vorsieht. Alternativ wurde bei der finanzierenden Bank ein Antrag auf Stundung von sieben Quartalsraten ab dem zweiten Quartal 2015 gestellt. Sollte es weder zur Umsetzung des Finanzierungskonzeptes noch zur Gewährung der Stundung durch die finanzierende Bank kommen, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Die Geschäftsführung geht von einer Umsetzung des Konzeptes aus. Die Gesellschaft ist mit EUR 3.599.635,94 bilanziell überschuldet.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
- kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
- keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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