Nordcapital- MS E. R. Helgoland meldet Insolvenz an: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren unter dem Az.: 46 IN 10/16 über das Vermögen der MS „E.R. HELGOLAND“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG, c/o Naves Coporate Finance GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe (AG Hamburg, HRA 95441), vertr. d.: 1. Verwaltung MS „E.R. HELGOLAND“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 02.02.2016 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhold Horn, Klosterplatz 3a, 21394 Kirchgellersen, Tel.: 04135/9179995, Fax: 04135/9179996, bestellt worden.

Gründung:

Das Fondschiff MS E.R. Helgoland, ein 2.500- TEU- Containerfrachter aus dem Jahr 2002 geriet schon schnell in eine wirtschaftliche Schieflage. 2002 wurde der Fond neu aufgelegt mit einer Mindestbeteiligung in Höhe von 10.000 Euro. Versprochen wurde den Anlegern Auszahlungen von anfänglichen 4% ansteigend bis 2016 auf 20%. Dazu kam es nie…

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 wurde der Jahresabschluss unter der Going-Concern-Prämisse aufgestellt, da das zweite Liquiditätssicherungskonzept positiv umgesetzt wurde, die E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG das notwendige Fremdkapital in Form einer eingeräumten Kontokorrentkreditlinie gewährt und somit das finanzierende Kreditinstitut die Tilgungen für die Jahre 2013 und 2015 im Rahmen einer Pay-as-you-earn-Klausel stundet. Um die Finanzierung der Schiffsbetriebskosten sicherzustellen, wurde der Ende 2013 ausgelaufene Kontokorrentkredit in reduzierter Höhe (T€ 750) bis Ende 2016 verlängert. Letztlich wurden die verletzten Währungs- und LTV-Klauseln bis Ende 2015 ausgesetzt. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 10.366.389,68 Euro, gesichert durch Schiffspfandrecht, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 753.310,80 Euro.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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