Nordcapital- MS E. R. Cuxhaven ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Die Fondgesellschaft, welche den Frachter MS E.R: Cuxhaven, ein 2.500- TEU- Containerfrachter aus dem Jahr 2002, bewirtschaftet, hat Insolvenzantrag gestellt (Az.: 46 IN 9/16). In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS „E. R. CUXHAVEN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, c/o Naves Coporate Finance GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe (AG Hamburg, HRA 95442), vertr. d.: 1. Verwaltung MS „E. R. CUXHAVEN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 02.02.2016 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhold Horn, Klosterplatz 3a, 21394 Kirchgellersen, Tel.: 04135/9179995, Fax: 04135/9179996, bestellt worden.

Gründung:

Im Jahr 2001 aufgelegt durchlief der Fond mehrere Sanierungsmaßnahmen. Der Tiefpunkt wurde 2015 erreicht. Die finanzierende Bank forderte den Verkauf des Schiffes. Allerdings wurde dies nicht ausgeführt, da der Verkaufserlös, die Verbindlichkeiten nicht deckten würde.

Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 8.470.367,94 Euro gesichert durch Schiffspfandrechten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 928.231,84 Euro.Die Gesellschaft ist einer Charterausfallgemeinschaft beigetreten, in der sich insgesamt 107 Eigentumsgesellschaften, deren Vertragsreeder die E.R. Schiffahrt GmbH & Cie. KG, die Katharinen Schiffahrt GmbH & Cie. KG bzw. die E.R. Offshore GmbH & Cie. KG, jeweils mit Sitz in Hamburg, ist, zusammengeschlossen haben, um das Risiko des Charterausfalles ihrer Schiffe, soweit es nicht durch eine Zeitausfallversicherung gedeckt ist, gemeinsam zu tragen. Die Gesamtentschädigung durch die Charterausfallgemeinschaft beträgt derzeit maximal 94 Tage und steht je Schiff und Jahr einmal zur Verfügung. Darüber hinaus sind weitere 180 Tage durch eine Zeitausfallversicherung gedeckt. Im Berichtsjahr fielen Aufwendungen an die Charterausfallgemeinschaft von EUR 1.578,86 an. Gemäß den allgemeinen Hinweisen zur Bilanz vom 31.12.2014 erklärt die Gesellschaft: Wir planen, das Seeschiff nach der durch die Bank finanzierten Dockung bis spätestens Herbst 2015 an eine bankeninitiierte Veräußerungsplattform zu verkaufen. Der voraussichtliche Kaufpreis des Seeschiffes wird nach heutiger Erkenntnis nicht ausreichen, um das Fremdkapital inklusive nachlaufender Kosten vollständig tilgen zu können. Wir gehen von einem Einzahlungsbedarf der Gesellschafter von ca. T€ 465 aus. Darüber hinaus rechnen wir nicht damit, die im Rang zurückgetretenen Gesellschafterdarlehen tilgen zu können.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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