MT ˝Chemtrans Weser˝ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell: In dem Insolvenzverfahren (504 IN 15/12) wurde am 03.01.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet über das Vermögen der MT "Chemtrans Weser" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRA 105285). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Edgar Grönda, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686-0, Fax: 0421-3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 09.04.2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO). Die 1.Gläubigerversammlung findet am: 07.03.2013, 11:30 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin) statt, die 2. am 23.05.2013, 11:45 Uhr (Prüfungstermin) zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Gründung: Es handelt sich hierbei um eine Einzelschiffsgesellschaft, welche den Doppelhüllen-Chemikalien-/Produktentanker MT "Chemtrans Weser" anschaffte. Die MT "Chemtrans Weser" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG wird vertreten durch 1. Verwaltung MT "Chemtrans Weser" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Konsul-Schmidt-Str. 8t, 28217 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertreten durch: 1.1. Jens Burgemeister, Hamburg, (Geschäftsführer), 1.2. Ulrich Harald Schittek, Hamburg, (Geschäftsführer),Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.: Sven Lundehn, c/o Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen.
Die Beteiligung erfolgte auch über den Atlantic Flottenfonds, welcher 2008 emittierte und in insgesamt 4 baugleiche Tanker investierte.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen: Gemäß der Bilanz zum 31.12.2009 waren schon Verbindlichkeiten über 15 Mio. EUR ausgewiesen. Durch die niedrigeren Chartereinnahmen ist die Liquidität negativ. Die in 2009 fälligen USD-Tilgungen konnten nicht geleistet werden und wurden gestundet. Die Aufrechterhaltung des Schiffsbetriebs und die Zinszahlungen konnten knapp erreicht werden. Ein Optionsrecht zur Stundung weiterer Tilgungen in 2010 wurde von der Bank eingeräumt und in Anspruch genommen. Der Fortbestand der Gesellschaft war schon 2010 gefährdet, da die Liquiditätslage aufgrund der schwachen Erlössituation angespannt ist. Die Banken gewährten bis zur Entscheidung über das entwickelte Restrukturierungskonzept, Tilgungsaussetzungen sowie Stundung auf Zins und Swapzinsen. Mit der Insolvenzeröffnung steht den Anlegern die Möglichkeit offen, Ihre Ansprüche hier geltend zu machen. Auf Grund der unverändert schlechten Situation im Chartergeschäft droht jedoch ein Totalverlust der Kapitalanlage.

Möglichkeiten der Anleger: Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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