MS VEGA ZIRKON Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG: vorläufige Zwangsverwaltung wurde angeordnet
Aktuelles:
In dem Insolvenzantragsverfahren (526 IN 13/13) über das Vermögen der MS "VEGA ZIRKON" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Große Elbstr. 145c, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 104381), vertr. d.: 1. MS "VEGA ZIRKON" Verwaltungsgesellschaft mbH, Große Elbstr. 145c, 22767 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, (Geschäftsführer) ist am 02.09.2013 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 3686 0, Fax: 3686 100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de bestellt worden.
Hintergründe:
Als Treuhandgesellschaft für Schifffahrt, Handel und Industrie hat die SHI ihren Sitz in der Hansestadt Hamburg. Seit der Gründung im Jahr 1981 hat sich die Gesellschaft auf geschlossene Fonds spezialisiert. Alleinige Gesellschafter sind die Dr. Lüders & Kollegen AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der geschäftsführende Gesellschafter Herr Dipl.-Kfm. (FH) Christian Bahr.
Das 704 TEU-Schiff, welches 2007 gebaut wurde, gehört zur VEGA Reederei. Nun hat auch dieses Schiff die Schifffahrtskrise ereilt, wie schon zuvor die MS „VEGA SONJA“, die MS „VEGA SPINELL“ und die MS „VEGA DOLOMIT“. In den Bilanzen waren erhebliche Verbindlichkeiten, alleine gegenüber Kreditinstituten aufgeführt. Da diese besichert wurden, konnte schon damals davon ausgegangen werden, dass selbst bei einem Verkauf des Schiffes nicht alle Verbindlichkeiten würden bedient werden können. Insbesondere für die Fondsanleger stellt sich somit die Frage: Was tun?
Möglichkeiten der Fondsanleger:
Da über diese Möglichkeit des Eintretens des Totalverlustes, das heißt dem unternehmerischen Risiko, oft gar nicht aufgeklärt wurde, ist meist schon ein Fehler in der Anlageberatung gegeben. Meist treten weitere hinzu, wie zum Beispiel:
1. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
2. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
3. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern oder über Rückvergütungen und Provisionen
4. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
5. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
6. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko.
Damit ist unter Umständen ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung gegenüber den „Vermittlern“ gegeben. Gute Chancen bestehen hier, wenn eine Bank oder Sparkasse eingeschaltet war.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Mail: info@schiffsfonds-schadenhilfe.de