MS VANESSA Conship GmbH & Co. Reederei KG: Insolvenzverfahren eröffnet – Was ist zu tun?

Aktuelles:

Über das Vermögen der MS "VANESSA" Conship GmbH & Co. Reederei KG, Boschstraße 15, 49733 Haren (AG Osnabrück, HRA 121080), vertr. d.: 1. Verwaltung MS "Vanessa" GmbH, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Lundehn, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, (Geschäftsführer) ist am 02.01.2014 das Insolvenzverfahren (6 IN 60/13) eröffnet worden. Verwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Langenstraße 14, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/32273922. Unter anderem sind Insolvenzforderungen  bis zum 10.03.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Hintergründe:
Der Schiffsfond MS Vanessa wurde von der Embdena Partnership GmbH 2002 herausgebracht. Schon in der Bilanz für 2010 wurde ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten von über 1 Million Euro und Verbindlichkeiten von fast 4 Millionen Euro ausgewiesen. Auf Grund der Schifffahrtskrise in der Containerschifffahrt konnte hier auch keine Erholung eintreten. Nun droht der Totalverlust.

Was tun?
Fondsanleger haben bei Beachtung der Verjährungsfristen eventuell noch die Möglichkeit ihr eingebrachtes Kapital widerzubekommen, wenn Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. Diese könnten insbesondere wegen Falschberatung bestehen. Diese haben gute Aussichten auf Erfolg, wenn eine Bank diese Anlage vermittelte. So  wurde in diesen „Beratungsgesprächen“ meist nicht auf die fehlende Eignung zur Altersvorsorge auf Grund des generell mit einer solchen Beteiligung einhergehenden unternehmerischen Risikos hingewiesen. Dies stellt auch laut dem Bundesgerichtshof einen Fehler dar. Oder es unterblieb eine Darstellung der Verdienstmöglichkeiten/Provisionen des „Beraters“. Weitere Beratungsfehler sind möglich, bedürfen jedoch einer genauen Überprüfung.

Darüber hinaus möchte Rechtsanwalt Reime darauf hinweisen, dass Rückforderungsverlangen bezüglich „Ausschüttungen“ nicht immer rechtens sind. Eine genaue Überprüfung des Einzelfalls ist zu empfehlen, um nicht „gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen“.

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Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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