MS "HELEN SCHULTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und MS "HENRIETTE SCHULTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG: Handeln Sie jetzt!

In den Insolvenzeröffnungsverfahren (67e IN 79/13 und 67e IN 81/13) über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 104436 eingetragenen MS "HELEN SCHULTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Vorsetzen 54, 20459 Hamburg und der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 104442 eingetragenen MS "HENRIETTE SCHULTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, ebenda ist am 22.03.2013 Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Gleichzeitig wurde unter anderem, wie es üblich ist, die Verfügungsfreiheit der KG eingeschränkt.

Damit steht nun fest, dass die in Prospekten dargestellten Renditeerwartungen nicht erfüllt werden können. Auch die von zum Beispiel Lange Vermögensberatungs GmbH nach wie vor beworbene Entschuldung der beiden Schiffe bis Ende 2013 und eine daraufhin prognostizierte Ausschüttung von 32,5% p.a. ist gescheitert. Vielmehr stehen die Anleger jetzt vor dem Totalverlust. Damit leben oder alles unternehmen, um gegebenenfalls ihr Geld zurückzuerhalten. Die Anleger sollten sich jetzt entscheiden.


Schadenersatzansprüche für den Fondsanleger wegen fehlerhafter Beratung?

Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen kann Rechtsanwalt Reime den Schiffsfondanlegern Mut machen. In vielen Fällen kann zumindest ein Teil des Geldes, unter Umständen sogar die volle Einlage nebst entgangenem Gewinn zurückerlangt werden. Hier ist jeder Einzelfall genau zu überprüfen. Oftmals wurden aber hinsichtlich der Anlageberatung Fehler gemacht. So wurde oft unzureichend über den spekulativen Charakter einer Schiffsfondbeteiligung und deren fehlender Eignung als Altersvorsorge aufgeklärt. Oder es wurden die tatsächlich anfallenden Kosten, Rückvergütungen und Provisionen nicht deutlich gemacht, so dass gar nicht ersichtlich war, wie wenig des Anlegergeldes wirklich in das „Schiff“ investiert wurde. Viele weitere Fehler sind möglich, womit eine Schadenersatzklage erfolgreich durchgesetzt werden könnte. Die Anleger sollten ihre Möglichkeiten jetzt durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.

Die Kanzlei Reime vertritt schon geschädigte Anleger von verschiedenen Schiffsfonds. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei.


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Mehr Informationen: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de www.rechtsanwalt-reime.de

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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