MS Hammonia Balticum Schiffahrts GmbH & Co KG: Eigenverwaltung wurde angeordnet
Aktuell: Das Amtsgericht Reinbek hat in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (8 IN 121/13) über das Vermögen der MS "Hammonia Balticum" Schiffahrts GmbH & Co KG, vertr. d.d. GF. Peter Rieck, Buchtallee 19, 21465 Reinbek,
Amtsgericht Hamburg HRA 115902 am 1. Juli 2013 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit unter Anordnung der Eigenverwaltung eröffnet. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.08.2013 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
01.10.2013, 10.00 Uhr im Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6, I. Obergeschoss Zimmer 107.
Hintergründe: Bei der MS "Hammonia Balticum" handelt es sich um ein 1.016 TEU Containerschiff, welches 1993 erbaut wurde. Nach der Sitzverlegung im März diesen Jahres nach Elbchaussee 370, 22609 Hamburg und Umfirmierung ist nunmehr persönlich haftender Gesellschafter die Verwaltung MS "HAMMONIA BALTICUM" GmbH, Hamburg. Diese ist als Geschäftsführerin der Schuldnerin nun nur noch berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Als Sachwalter wurde hier Rechtsanwalt Heiko Fialski, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg ernannt. Inwiefern dies für die Gesellschafter als Kapitalanleger eine positive Entwicklung darstellt, ist fraglich. Da es auch auf dem Weltmarkt zu keiner diese wirtschaftliche Schieflage verbessernden Situation gekommen ist, sollte den Anlegern keine falsche Hoffnung gemacht werden. Diese Kapitalanleger werden wohl vor dem wirtschaftlichen Totalverlust stehen.
Möglichkeiten der Anleger: Da über diese Möglichkeit des Eintretens des Totalverlustes, das heißt dem unternehmerischen Risiko, oft gar nicht aufgeklärt wurde, ist meist schon ein Fehler in der Anlageberatung gegeben. Meist treten weitere hinzu, wie zum Beispiel:
1. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
2. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
3. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern oder über Rückvergütungen und Provisionen
4. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
5. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Aus-schüttungen sind keine Gewinne,
6. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hin-termänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informa-tionen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko.
Damit ist unter Umständen ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung gegenüber den „Vermittlern“ gegeben. Gute Chancen bestehen hier, wenn eine Bank oder Sparkasse eingeschaltet war. Anleger sollten Ihre Ansprüche schnellstmöglich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos.
Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
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Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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