MPC Capital AG – Insolvenz der MS Santa Giannina: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Kommanditgesellschaft MS “SANTA GIANNINA“ Offen Reederei GmbH & Co. AG Hamburg HRA 90533, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Einundzwanzigste Oceanus Schiffahrts GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sven Lundehn, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll, ist am 08.04.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt. (Az: 5 IN 26/16)

Gründung:

Der 1996 emittierte Fond über das 2.054- TEU Containerschiff MS Santa Giannina, Bereederung durch die Offen.- Reederei GmbH & Co Hamburg, stand zunächst fest im Markt. Aber auch hier begann die Krise zu nagen: Keine Ausschüttungen, fehlende Auslastung, hohe Verbindlichkeiten taten ihr Übriges.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Die Bilanz zum 31.12.2014 Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Gesellschaft ausreichende Mittel erwirtschaften wird, um zukünftig allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Aus diesem Grund plant die Geschäftsführung, den Anlegern einen Verkauf des Seeschiffes zu einem Verkaufspreis vorzuschlagen, woraus alle Zahlungsverpflichtungen bedient werden können. Die Geschäftsführung geht aus diesem Grund nicht von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit in seiner jetzigen Form aus und hat den Jahresabschluss unter Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prämisse) aufgestellt. Die Bilanz weist Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.725.924,91 Euro, Verbindlichkeiten aus Reedereibetrieb in Höhe von 597.893,09 Euro, aus.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

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Tel.: 03591 / 2996-133

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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