LF 63 - MS "VIRGINIA" der Lloyd Fonds AG ist insolvent

Aktuelles

Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen, Az. 526 IN 17/13, wurde am 30.12.2014 das Insolvenz-verfahren über das Vermögen der Lloyds Fonds 63 - MS „Virginia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg eröffnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 99654 eingetragen. Sie wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MS "Virginia" Schifffahrtsgesellschaft mbH, van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Edgar Grönda, Domshof 18-20, 28195 Bremen be-stellt. Forderungen gegen die MS „Virginia“ waren bis zum 27.01.2015 anzumelden. Die Gläubi-gerversammlung fand am 12.03.2015 in Bremen statt.

Hintergründe

Der Fonds LF 63 - MS „Virginia“ gewährt die Beteiligung an einem Containerschiff. Er wurde 2005 ausgegeben. Bereits im Jahr 2012 zeigten sich Probleme. Die Anleger mussten aufgrund der ungünstigen Bilanz auf eine Ausschüttung verzichten. Am 13.12.2013 wurde vom Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Krise bei Schiffsfonds ist nicht neu. Viele Containerschiffe werden in nur geringem Umfang eingesetzt, müssen aber dennoch gewartet und unterhalten werden. Sie erwirtschaften keinen Ge-winn. Die Fonds können so ihre Verpflichtungen gegenüber ihren kreditgebenden Banken nicht mehr erfüllen. Folge ist die Insolvenz, unter der auch die Anleger leiden.

Möglichkeiten

Anleger von Schiffsfonds sollten insbesondere prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen ihren Anlageberater haben. Im Zuge der Anlageberatung kann eine Falschberatung stattfinden, die für den Anleger oft erst Jahre später ersichtlich wird, wenn die ersten Probleme auftreten.
Vermittler von Kapitalanlagen müssen sich streng nach den Wünschen der Kunden ausrichten. Sie müssen den von den Kunden beabsichtigten Zweck der Anlage, zum Beispiel die Altersvorsorge, in ihr Angebot einbeziehen. Bei Schiffsfonds verhält es sich so, dass häufig nur auf die potentiellen Gewinne hingewiesen wurde und als Risiko lediglich der physische Verlust des Schiffs angegeben wurde. Auf die schwerwiegenden Folgen wurde oft nicht hingewiesen. Die Risiken bei Schiffsfonds liegen jedoch auch in der Gefahr des Totalverlusts der angelegten Summe. Sie eignen sich daher nicht zur Altersvorsorge. Oft erfolgte auch über die genaue Verwendung der Anlegergelder im Beratungsgespräch keine Aufklärung.
Wenn Sie sich von Ihrem Anlageberater nicht ausreichend informiert fühlen, wenden Sie sich an Herrn Rechtswanwalt Jens Reime, der die Erfolgsaussichten eines Anspruchs prüfen wird.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammerge-richten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
Eingang Heringstraße
02625 Bautzen

Telefon: 03591 2996133
Telefax: 03591 2996144

E-Mail: info@schiffsfonds-schadenhilfe.de
Web: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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