Insolvenzeröffnungsverfahren der Schiffahrts-Gesellschaft „HS SHACKLETON“ mbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106444 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft „HS SHACKLETON“ mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101771 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HS SHACKLETON“ mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel ist am 22.09.2016 angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt (AG Hamburg Az. 67a IN 419/16).
Gründung:
Das 2013 gebaute Containerschiff mit TEU 5.000 ist Teil der Hansa Treuhand Gesellschaft. Der Fond wurde 2014 platziert. Die Gesellschaft zählt seit der Gründung im Jahr 1983 zu den renommiertesten Initiatoren geschlossener Fonds in Deutschland. Das inhabergeführte Unternehmen mit Sitz in Hamburg hat in den vergangenen 30 Jahren über 100 geschlossene Fonds konzipiert und erfolgreich platziert.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen: Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 49.186.056,61 €, davon 48.983.980,85 € gegenüber Kreditinstituten.
In 2014 wurden zwei Quartalstilgungen ausgesetzt. Die Bank hat die Tilgungen zum 11.03.14 und 11.06.14 von insg. TUS-$ 2.033 gestundet. Die Stundungen stehen noch unter Gremienvorbehalt. Insgesamt beträgt der Tilgungsrückstand TUS-$ 3.050. In 2015 ist geplant, zwei Quartalstilgungen auszusetzen. Die erwarteten Betriebsergebnisse ermöglichen 2016 die Plantilgung. Die weiteren Tilgungsaussetzungen sind bei der Bank beantragt.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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