Insolvenz vom Schiffsfonds Ecir Kalkavan
Aktuelles:
Das Amtsgericht Hamburg eröffnete mit Beschluss vom 15.08.2014 (Az.: 67c IN 170/14) das Insol-venzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 103528 eingetragenen Ecir Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Han-delsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103528 eingetragene Fünfte Kalkavan Schiffs-eigentums GmbH, Admiralitässtraße 60, 20459 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Holger Fennen, Yunus Pense und Erkan Mete. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Finn Pe-ters, Valentinskamp 90, 20355 Hamburg.
Hintergründe:
Der Fonds stammt aus dem Jahr 2006. Die vorläufige Vermögensverwaltung wurde am 21.05.2014 angeordnet.
Die Branche befindet sich seit Jahren in der Krise. Aufgrund eines Überangebots an Containerschiffen auf dem Markt können viele Betreibergesellschaften ihre Schiffe nur sporadisch einsetzen, müs-sen aber trotzdem die Fixkosten tragen. Sie geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und können die Raten ihrer kreditgebenden Bank nicht mehr begleichen; es folgt die Insolvenz. Die Insolvenz-verwalter wenden sich nun an die Anleger und fordern bereits ausgegebene Ausschüttungen bzw. Entnahmen zurück. Ob solche Forderungen berechtigt sind, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Anleger sollten daher nicht ohne Weiteres zahlen, sondern zunächst ihren Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmartrecht prüfen lassen.
Möglichkeiten:
Beim Investment in Schiffsfonds besteht unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler der Anlage, also beispielsweise den Emittenten des Verkaufsprospekts, den Anlageberater bzw. die hinter diesem stehende Bank. Ein Schadensersatzanspruch kann z. B. bei Falschberatung gegeben sein. Der Berater muss für seine Kunden eine passende Anlage nach deren Wünschen aus-wählen und die Kunden umfassend über die empfohlene Anlage unterrichten, damit diese eine in-formierte Entscheidung treffen können. Bei Schiffsfonds besteht die typische fehlerhafte Beratung in unzureichender Aufklärung, beispielsweise wird nicht deutlich gemacht:
- der Anleger wird Miteigentümer der Gesellschaft und trägt ein hohes Risiko bis zum Totalverlust seiner Anlage, diese ist daher ungeeignet zur Altersvorsorge
- es handelt sich um langfristige Anlagen, die es dem Anleger unmöglich machen, kurzfristig auf Marktveränderungen zu reagieren
- bei den Ausschüttungen handelt es sich nicht um Zinsen wie z. B. beim Sparbuch, sie werden auch häufig nicht wie geplant aus den Gewinnen des Unternehmens finanziert, sondern aus den investierten Geldern selbst; sie können dann ggf. bei Insolvenz zurück gefordert werden
- der Erfolg der Investition ist abhängig von der Marktlage, für die sich spätestens 2008 konjunkturelle Schwierigkeiten abzeichneten
- es besteht ein Fremdwährungsrisiko und schwankende Wechselkurse erschweren eine sichere Prognose
- die genaue anteilige Verwendung der Anlegergelder für die Investition an sich und für nicht werthaltige Positionen wie Verwaltung
- in welcher Höhe das Provisionsinteresse der vermittelnden Bank oder Sparkasse vorliegt
Schiffsfonds sind eine Anlage mit hohem Haftungsrisiko. Sie eigenen sich in der Regel nicht für sicherheitsorientierte Anleger.
Sollten Anleger nun den Verdacht haben, dass ihr Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß verlief, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der prüfen wird, ob die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs Aussicht auf Erfolg hat.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergericht. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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