Insolvenz des Schiffsfonds MS "Bernhard Sibum" der HCI Capital

Aktuelles:

Vor dem Amtsgericht Bremerhaven, Az. 10 IN 7/14, wurde am 01.12.2014 über das Vermögen des Schiffsfonds MS "Bernhard Sibum" GmbH & Co. KG, Emsstraße 44, 49733 Haren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRA 121805 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die MS „Bernhard Sibum“ wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sibum SH Verwaltung GmbH, Emsstraße 44, 49733 Haren. Diese wiederum wird vertreten durch den Ge-schäftsführer Herrn Daniel Koch. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Edgar Grönda, Doms-hof 18-20, 28195 Bremen. Bis zum 09.01.2015 mussten die Gläubiger ihre Forderungen anmelden.

Hintergründe:

Bei dem Schiffsfonds MS „Bernhard Sibum“ handelt es sich um die Beteiligung an einem Contai-nerschiff. Bereits am 28.01.2014 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der MS „Bern-hard Sibum“ durch den Insolvenzverwalter angeordnet.
Den Anlegern der MS „Bernhard Sibum“ geht es wie vielen Anlegern in Schiffsfonds: nachdem die Fonds nicht mehr genügend Gewinn abwerfen und in die Insolvenz geraten, wenden sich Insol-venzverwalter mit Forderungen über die Rückzahlung von früheren Ausschüttungen an die Anleger. Die Anleger stellen sich nun die Frage, was sie tun können.

Möglichkeiten:

Hier sind vor allem Schadensersatzansprüche zu nennen. Besonders in Beratungsgesprächen über Kapitalanlagen, aber auch bei der Herausgabe von Verkaufsprospekten, kann es zu Mängeln in der Aufklärung der Anleger kommen. Beispielsweise müssen die Anlageberater auf die besondere Natur von Schiffsfonds hinweisen. Bei der Investition in Schiffsfonds wird der Anleger Mitunternehmer. Er trägt ein entsprechend großes Risiko, auch der Totalverlust seiner Anlage ist möglich. In den Beratungsgesprächen wird jedoch oft nur auf den physischen Verlust des Schiffes, nicht aber auf dessen Folge, den Verlust der gesamten Anlagesumme, hingewiesen. Zudem haben Schiffsfonds Mindestlaufzeiten, die es den Anlegern unmöglich machen, auf kurzfristige Veränderungen am Markt zu reagieren. Somit eignen sich Schiffsfonds nicht als Altersvorsorge. Auch die tatsächliche Verwendung der Gelder wird teilweise verschleiert, zum Beispiel für Verwaltungsaufgaben, Zinsen oder gar die eigene Provision des Vermittlers anstatt für die Investition in den Kauf oder Bau des Schiffs an sich. Klärt ein Berater nicht ordnungsgemäß auf, handelt es sich um eine Falschberatung, die einen Schadensersatzanspruch begründet.
Jedes Beratungsgespräch verläuft anders, daher ist es wichtig, für den Einzelfall zu überprüfen, ob die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs Aussicht auf Erfolg hat. Falls Sie als Anleger zweifeln, ob Ihre Beratung ordnungsgemäß erfolgte, wenden Sie sich gern an Rechtsanwalt Jens Reime.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammerge-richten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
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Telefon: 03591 2996133
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E-Mail: info@schiffsfonds-schadenhilfe.de
Web: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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