Insolvenz der MS Santa Pelagia des MPC Fonds 375 - Santa P-Schiffe 2 droht – Was tun?
Aktuelles:
In dem Insolvenzverfahren (5 IN 76/13) über das Vermögen der
Kommanditgesellschaft Zweite MS "SANTA PELAGIA" Offen Reederei GmbH & Co., AG Hamburg HRA 105859, Geschäftszweig: Übernahme und Betrieb des Vollcontainerschiffs „SANTA PELAGIA", vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Vierzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch, Boysenstr. 6, 25980 Sylt / OT Westerland, ist am 30.12.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Termin zur Gläubigerversammlung wurde auf Mittwoch, 26. März 2014, 13:30 Uhr, Saal 1 im Gerichtsgebäude Sylter Bogen 1 A,
25899 Niebüll gelegt. Zum Insolvenzverwalter bestellt ist Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg. Anmeldefrist für Insolvenzforderungen bis zum 12.03.2014 an den Insolvenzverwalter.
Hintergründe:
Die MPC Münchmeyer Peter Capital AG hat 2007 unter anderem den MPC Fonds 375 - „Santa P-Schiffe 2“ aufgelegt. Dieser investierte in die 4 Panamax-Containerschiffe: MS Santa Pelagia, MS Santa Pamina, MS Santa Placida und MS Santa Petrissa. Welche Auswirkungen die Insolvenzeröffnung bezüglich der MS „Santa Pelagia“ für den Dachfond hat, ist noch unklar. Da jedoch auch in der Vergangenheit schon keine Ausschüttungen mehr erfolgten, ist die wirtschaftliche Seite für jeden Anleger genau zu überprüfen. Hierbei kann u.U. ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter helfen. So wurde u.a. einem Anleger der Santa P-Schiffe schon geholfen, indem das Landgericht Karlsruhe die Rückabwicklung der Beteiligung auf Grund falscher Beratung durch die ApoBank ausurteilte.
Möglichkeiten der Anleger:
So können unter Umständen Schadenersatzansprüche wegen Beratungsfehlern gegeben sein. Diese können zum Beispiel gegeben sein, wenn die Schiffsfondsanleger nicht ausreichend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sind. Meist wurde nur auf die Chancen, sprich Rendite, hingewiesen. Dass es sich hierbei aber eigentlich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, wurde den meisten Anlegern nicht verdeutlicht. Nach vielen Beratungsgesprächen, die Rechtsanwalt Reime in vergleichbaren Fällen schon führte, stellte sich heraus, dass vielen Anlegern die Möglichkeit des kompletten Verlustes ihres eingesetzten Kapitals nicht klar war. Wenn überhaupt wurde lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes angesprochen. Dass damit meist auch ein Verlust des eingezahlten Kapitals einhergeht, wurde nicht deutlich gemacht. Damit ist ein Beratungsfehler gegeben. Auch auf die sogenannten weichen Kosten wurde oft nicht hinreichend hingewiesen. Das heißt, es wurde nicht klar gemacht, welcher Anteil der Anlegergelder wirklich in den Bau oder Kauf der Schiffe floss. Meistens floss ein sehr großer Anteil der Gelder in zum Beispiel Vertriebsprovisionen, Dienstleistungsvergütungen und Zinsen – und damit gerade nicht in werthaltige Positionen. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen auch hier für den Anleger gute Chancen bei der Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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