Insolvenz der MS „Samaria“ der Lloyd Fonds AG
Aktuelles:
Über das Vermögen der MS "Samaria" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, An der Alster 45, 20099 Hamburg, im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 92718 eingetragen, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 67c IN 528/14) vom 23.12.2014 das Insol-venzverfahren eröffnet. Die MS „Samaria“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MS “Samaria” Schiffahrtsge-sellschaft mbH, Palmaille 75, 22767 Hamburg, im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ein-getragen unter HRB 46201. Diese wird vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Staats. Insolvenz-verwalter ist Herr Rechtsanwalt Burckhardt Reimer, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg. Die Forde-rungen der Gläubiger waren bis zum 09.02.2015 anzumelden. Am 09.03.2015 fand die Gläubiger-versammlung statt.
Hintergründe:
Beim Schiffsfonds MS „Samaria“ handelt es sich um die Beteiligung an einem einzelnen Schiff. Der Fonds wurde bereits im Jahr 2000 von der Lloyd Fonds AG platziert. Die Eröffnung des vorläu-figen Insolvenzverfahrens erfolgte nach Antrag der MS „Samaria“ am 28.11.2014.
Die Krise bei den Schiffsfonds dauert derzeit an, unter anderem aufgrund unzureichender Auslas-tung vieler Containerschiffe. In der Vergangenheit wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorien-tierte Anleger vermittelt, für die Schiffsfonds kaum eine geeignete Anlagemöglichkeit darstellen. Sie müssen nun feststellen, dass es sich um Fehlinvestitionen handelte. Spätestens wenn Insolvenz-verwalter berechtigte Forderungen stellen, sollten Anleger eine Möglichkeit suchen um ihre Investi-tion zu retten.
Möglichkeiten:
Anlageberater müssen sich stets nach den Wünschen ihrer Kunden richten. Sie haben zunächst deren Vorstellungen über die Anlage insbesondere hinsichtlich Gewinnerwartungen und Risikobereitschaft zu erfragen. Sodann müssen sie für den Kunden geeignete Anlagemöglichkeiten auswählen und vorstellen. Dabei haben die Berater die Anlage detailreich zu erklären und umfassend über die Risiken, auch den möglichen Totalverlust und die fehlende Eignung zur Altersvorsorge, aufzuklären. Andernfalls liegt eine Falschberatung vor. Auch Prospekte müssen entsprechend informativ ausgestaltet sein.
Sollten Sie Zweifel haben, ob in Ihrem Fall eine ordnungsgemäße Beratung erfolgte, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Jens Reime, der eine Prüfung Ihres Falls vornehmen wird. Im Rahmen der Anlageberatung gibt es viele verschiedene Punkte, an denen schnell Fehler geschehen können. Schadensersatzansprüche gegen Ihren Vermittler kommen in Betracht. Zügiges Handels ist hier ge-fragt, um eine eventuell bereits bevorstehende Verjährung des Anspruchs zu vermeiden.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammerge-richten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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