Insolvenz der „MS ELISABETH“ der Gebab Schiffsfonds
Aktuelles:
Am 04.12.2014 wurde vom Amtsgericht Bremen (Az.: 505 IN 13/14) des Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kapitän Manfred Draxl Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "ELISABETH", Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 32, 49733 Haren, einge-tragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRA 120320, eröffnet. Die MS „ELI-SABETH“ wird gerichtlich vertreten von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin Kapitän Manfred Draxl Bereederungsbeteiligungs GmbH MS "Elisabeth", Zeppelinstr. 32, 49733 Haren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 29765 HB. Diese wird verteten durch die Geschäftsführer Dieter Esders-Draxl und Daniel Koch. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Langenstraße 14, 28195 Bremen. Forderungen sind bis zum 16.12.2014 anzumelden.
Hintergründe:
Bei der MS „Elisabeth“ handelt es sich um einen Schiffsfonds der Gebab Unternehmensgruppe. Die Beteiligung wurde bereits 1994 angeboten. Ein zwischenzeitlich beschlossenes Sanierungskonzept konnte die Insolvenz nicht verhindern.
Mit der Finanzkrise gerieten auch viele Unternehmen in der Containerschifffahrt in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Häufig kommt es zur Insolvenz, im Zuge derer die Insolvenzwerwalter sich an die Anleger wenden und bereits ausgezahlte Ausschüttungen oder Entnahmen zurückfordern. Ob diese Forderungen berechtigt sind, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Die Anleger sollten sich zu einer solchen Überprüfung an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Möglichkeiten:
Beim Investment in Schiffsfonds steht vor allem ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler der Anlage im Raum. Ein Schadensersatzanspruch kann z. B. bei Falschberatung gegeben sein. Der Berater muss die Kunden umfassend über die empfohlene Anlage unterrichten, damit diese eine informierte Entscheidung treffen können. Bei Schiffsfonds besteht die typische fehlerhafte Beratung in unzureichender Aufklärung, beispielsweise wird nicht deutlich gemacht:
- der Anleger wird Miteigentümer der Gesellschaft und haftet bis zum Totalverlust seiner Anlage, diese ist daher ungeeignet zur Altersvorsorge
- es handelt sich um langfristige Anlagen, die es dem Anleger unmöglich machen, auf Marktverän-derungen zu reagieren
- bei den Ausschüttungen handelt es sich nicht um Zinsen wie z. B. beim Sparbuch, sie werden auch häufig nicht wie versprochen aus den Gewinnen des Unternehmens finanziert, sondern aus den in-vestierten Geldern selbst; sie können dann ggf. bei Insolvenz zurück gefordert werden
- der Erfolg der Investition ist abhängig von der Marktlage, für die sich spätestens 2008 konjunktu-relle Schwierigkeiten abzeichneten
- es besteht ein Fremdwährungsrisiko und schwankende Wechselkurse erschweren eine sichere Prognose
- die genaue anteilige Verwendung der Anlegergelder für die Investition an sich und für nicht wert-haltige Kosten
- in welcher Höhe das Provisionsinteresse der vermittelnden Bank oder Sparkasse vorliegt
Sollten Anleger nun den Verdacht haben, dass ihr Beratungsgespräch mangelhaft verlief, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der prüfen wird, ob die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs Aussicht auf Erfolg hat.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergericht. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
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