Insolvenz der MS "Adrian" des Lloyd Fonds LF 2: Fachanwalt prüft Ihre Ansprüche
Aktuelles
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter dem Aktenzeichen HRA 90144 eingetragenen MS "ADRIAN" Schiffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62288 eingetragenen Verwaltung MS "ADRIAN" Schiffahrtsgesellschaft mbH, Kattrepel 2, 20095 Hamburg, wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 20.01.2015 vor dem Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 500 IN 22/14 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, ernannt. Unter anderem wurde angeordnet, dass Forderungen der Insolvenzgläubiger bis zum 10.02.2015 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden sind. Sowohl der Termin zur Gläubigerversammlung, in welchem auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin), als auch der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüftermin) ist für Donnerstag, den 26.03.2015 angesetzt.
Hintergründe
Der Schiffsfonds LF 2 MS "ADRIAN" ist eine von der Lloyds Fonds AG angebotenen Beteiligung an einem einzelnen Schiff. Die Emmission des Fonds erfolgte bereits im Jahr 1997. Die Auswirkungen der Schiffsfondskrise spüren nun auch diese Anleger, für welche sich nun die Frage stellt, was sie noch tun können. Eine Möglichkeit bestünde eventuell in der Geltendmachung vo Schadensersatzansprüchen.
Möglichkeiten der Anleger
Da über diese Möglichkeit des Eintretens des Totalverlustes, das heißt dem unternehmerischen Risiko, oft gar nicht aufgeklärt wurde, ist meist schon ein Fehler in der Anlageberatung gegeben. Meist treten weitere hinzu, wie zum Beispiel:
1. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
2. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
3. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern oder über Rückvergütungen und Provisionen
4. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
5. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
6. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko.
Damit ist unter Umständen ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung gegenüber den „Vermittlern“ gegeben. Gute Chancen bestehen hier, wenn eine Bank oder Sparkasse eingeschaltet war. Anleger sollten Ihre Ansprüche schnellstmöglich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, da unter Umständen Verjährung droht.
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Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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