Insolvenz der CONTI 168. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „CONTI PERIDOT“: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CONTI 168. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „CONTI PERIDOT“, Paul-Wassermann-Straße 5, 81829 München (AG München, HRA 86781), vertr. d.: 1. CONTI 168. Schifffahrts-GmbH, Paul-Wassermann-Straße 5, 81829 München, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Schillerstraße 8, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), wird als Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Reinhold Horn Klosterplatz 3a, 21394 Kirchgellersen, Tel.: 04135/9179995, Fax: 04135/9179996, bestellt. Amtsgericht Lüneburg unter dem Aktenzeichen 56 IN 43/16.
Gründung:
Der Suprama Bulker gehört zur Conti- Unternehmensgruppe. Diese hat eine Vielzahl von Schiffsfonds aufgelegt. Für Anleger sind die geschlossenen Schiffsfonds der Conti-Gruppe von den Anlegern über Banken, insbesondere die Commerzbank, vermittelt. Die Conti-Schiffsfonds leiden unter den fallenden Charterraten, die die Rentabilität für die Schiffe der Conti-Schiffsfonds-Flotte bedrohen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 25.720.365,77 €. Davon sind 21.119.877,16 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Aufgrund der anhaltenden schwachen Chartermärkte hat die Geschäftsführung entschieden, einen Verkauf des Seeschiffes in Betracht zu ziehen und deshalb den Jahresabschluss zum 31.12.2014 nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 HGB unter der Abkehr von der Annahme Unternehmensfortführung (Going Concern) aufzustellen.
Um den notwendigen EUR-Bedarf der Gesellschaft für die nächsten Jahre einzudecken, bestanden im Devisenbereich zur Absicherung von USD/EUR-Währungsrisiken per 31.12.2014 Währungsgeschäfte mit einem Nominalwert von TUSD -1.110 (davon Devisentermingeschäfte TUSD -4.900; Devisenswaps TUSD 3.790) und Laufzeiten bis 12/2017 (Marktwert TEUR -127).
Der Marktwert wurde auf Basis der Devisenkurse vom 31.12.2014 kalkuliert. Der Marktwert entspricht dem Abwicklungswert für Devisengeschäfte per 31.12.2014 und kann positiv oder negativ ausfallen. Zur Berechnung des Rückstellungsbedarfs für die Devisentermingeschäfte wurde den vereinbarten Abwicklungskursen jeweils der zu einer vorsichtigeren Bewertung führende Kurs (Stichtagsterminkurs oder Stichtagskassakurs) gegenübergestellt.
Infolge der Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Abkehr vom Grundsatz der Unternehmensfortführung wurden im Berichtsjahr 2014 erstmals gemäß IDW RS HFA 17 außerordentliche Aufwendungen (außerplanmäßige Abschreibung auf das Seeschiff, Verwaltungs- und Treuhandvergütung, Jahresabschlusskosten, Nachlaufkosten Schiffsbetrieb, übrige Nachlaufkosten nach Verkaufsjahr und Abfindungsansprüche) berücksichtigt.
Im Rahmen des Darlehensvertrags haften die CONTI 168. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS "CONTI PERIDOT", München, CONTI 179. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS "CONTI TOPAS", München (TEUR 33.898), die CONTI 180. Schifffahrts-GmbH & Co. KG Nr. 1, München (TEUR 33.929), und die CONTI 181. Schifffahrts-GmbH & Co. KG Nr. 1, München (TUER 34.861), wechselseitig mit ihrer Schiffshypothek auch für die Darlehensverbindlichkeiten der jeweils anderen Gesellschaften. Mit einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis wird vor dem Hintergrund des wahrscheinlichen Verzichts der finanzierenden Bank für die den Verkaufserlös übersteigenden Wert der Darlehensverbindlichkeiten nicht gerechnet.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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