Insolvenz der Condra Schiffahrts GmbH & Co KG MS OBERON läuft: Fachanwalt hilft!
Aktuelles:
Am 02.01.2014 ist das Insolvenzverfahren (504 IN 21/13) eröffnet worden über das Vermögen der Condra Schiffahrts GmbH & Co KG MS "OBERON", Zeppelinstraße 32, 49733 Haren/Ems (AG Osnabrück, HRA 120592), vertreten durch: 1. Condra Schiffahrts- u. Beteiligungsgesellschaft mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), 1.2. Dieter Esders-Draxl, Haren/Ems, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 28.01.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).
Berichts- und Prüfungstermin ist für den Donnerstag, 13.03.2014, 09:30 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen bestimmt.
Hintergründe:
Laut Internetauftritt der reederei-draxl.com vom 7.01.2014 wurde das Containerschiff 1996 gebaut und 2001 in den Fonds eingebracht. Im Oktober 2013 erfolgte dann der Verkauf des Schiffes. Laut Fondstelegramm vom 4.11.2013 hat das Amtsgericht Bremen am 31. Oktober 2013 das Vermögen der der Condra Schiffahrts GmbH & Co KG MS "Oberon" unter die vorläufige Zwangsverwaltung durch Rechtsanwalt Ralph Bünning, Bremen, gestellt (Az.: 504 IN 21/13).
Finanzpartner der Reederei Draxl sind nach deren Angaben unter anderem die K&S-FRISIA-Beteiligungen und die TC Trumpp Capitalberatung. Sollte eine Finanzierung der Beteiligung erfolgt sein, ist somit auch eine besondere Überprüfung nötig.
Durch den Verkauf des Schiffes konnten offensichtlich nicht alle Forderungen beglichen werden, weshalb es nun zur Insolvenzeröffnung kam. Da die Anleger hier eine Unternehmensbeteiligung erworben haben und als solche nur nachrangig befriedigt werden, droht Ihnen der Totalverlust.
Was tun?
Fondsanleger haben bei Beachtung der Verjährungsfristen eventuell noch die Möglichkeit ihr eingebrachtes Kapital widerzubekommen, wenn Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. Diese könnten insbesondere wegen Falschberatung bestehen. So wurde in diesen „Beratungsgesprächen“ meist nicht auf die fehlende Eignung zur Altersvorsorge auf Grund des generell mit einer solchen Beteiligung einhergehenden unternehmerischen Risikos hingewiesen. Oder es unterblieb eine Darstellung der Verdienstmöglichkeiten/Provisionen des „Beraters“. Weitere Beratungsfehler sind möglich, bedürfen jedoch einer genauen Überprüfung.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de