Insolvenz der Beteiligungs- Kommanditgesellschaft MS „Buxharmony“ Verwaltungs- und Bereederungs GmbH & Co: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Beteiligungs- Kommanditgesellschaft MS „Buxharmony“ Verwaltungs- und Bereederungs GmbH & Co., Harburger Straße 47-51, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRA 121182), vertr. d.: 1. Buxharmony Verwaltungs- und Bereederungs GmbH, Harburger Straße 47-51, 21614 Buxtehude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut Ponath, Harburger Straße 47-51, 21614 Buxtehude, (Geschäftsführer), ist als vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, benannt (Amtsgericht Tostedt, Az. 22 IN 146/16)

Gründung:

Die GEBAB Unternehmensgruppe, gegründet 1985 bezeichnet sich selbst als eine der führenden Vermögensanlagegesellschaften Deutschlands. Das Emissionshaus hat sich auf Schiffsfonds spezialisiert und hat bislang über 100 Schiffsfonds auf den Markt gebracht. Darüber hinaus ist GEBAB auch in Treuhand-Geschäft aktiv und nimmt für Anleger die Verwaltung von deren Beteiligungen vor. Auch Schifffahrtsunternehmen gehören zur GEBAB Gruppe. In GEBAB-Schiffsbeteiligungen investierten bislang über 18.000 Anleger in 34.000 Einzelinvestments. Nach Angaben des Emissionshauses investierten die Anleger über 1,6 Mrd. Euro in verschiedene GEBAB-Schiffsfonds. Das Gesamtvolumen der Investition beträgt über 4 Mrd. Euro.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 29.946.152,11€. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von TEUR 2.887 (Vorjahr: TEUR 2.631) vor. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 15 Mio € wurde in voller Höhe den Kapitalkonten der Kommanditisten belastet.Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrugen TEUR 3.457 (Vorjahr: TEUR 3.154) und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren TEUR 9.305 (Vorjahr: TEUR 10.795). Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 1.286 (Vorjahr: TEUR 1.200) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 27.736) sind Verbindlichkeiten aus den Schiffshypothekendarlehen in Höhe von TEUR 26.489 enthalten. Die Darlehen sind mit einem Schuldversprechen, Schiffshypothek und diversen Abtretungen gesichert.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

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Tel.: 03591 / 2996-133

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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