HCI – „MS Katharina S“ ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
Über das Vermögen der Rudolf Schepers GmbH MS "Katharina S", Esteburgring 2, 21635 Jork (AG Oldenburg, HRB 121379), vertr. d.: Dirk Mennewisch, Esteburgring 2, 21635 Jork, (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg (Amtsgericht Tostedt, Az.: 22 IN 152/16).
Gründung:
Anleger beteiligten sich als Treugeber/Kommanditisten an der Fondsgesellschaft Rudolf Schepers Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG MS "Katharina S". Den Gegenstand des Unternehmens bildete der Kauf eines Containerschiffes, der MS "Katharina S", gebaut auf der Werft Stocznia Szczecinska Shipyard, Stettin/Polen sowie der Betrieb dieses Schiffes für gemeinschaftliche Rechnung.
Bei dem MS "Katharina S" handelte es sich um ein schnelles, technisch hochmodernes Vollcontainerschiff der Werft Stocznia Szczecinska Nowa, Polen, mit 3.091 Containerstellplätzen, das von der Werft im September 2001 abgeliefert wurde. Die Übergabe an die Fondsgesellschaft erfolgte Mitte Dezember 2003.
Soweit es die Liquiditätslage der Gesellschaft zulässt, so die Versprechungen, waren für die Jahre 2004 bis 2013 Ausschüttungen an die Gesellschafter vorgesehen, die von 9% p.a. auf 12 % p.a. der Eigenmittel ansteigen sollten.
Die 1985 gegründete HCl Gruppe konzipiert und vertreibt renditeopti¬mierte Kapitalanlagen. Das Angebot umfasst Beteiligungen in den Seg¬menten Schiffe, Immobilien und Erneuerbare Energien. Mit über 123.000 Anlegern, 515 Emissionen mit einem Investitionsvolumen von rund 15 Mil¬liarden Euro ist HCl eines der führenden Emissionshäuser. Rund 280 Mit¬arbeiter stehen für die Entwicklung innovativer Kapitalanlageprodukte, deren Vertrieb sowie die professionelle Betreuung der Anleger. Die HCl gehört zu den Innovationsführern der Branche und bietet eine breite Palette vielfach ausgezeichneter Produkte an. Sie ermöglicht damit verschiedenen Anlegergruppen einen individuell gestalteten Zu¬gang zu soliden Sachwertinvestments.
Im Segment Schiffsbeteiligungen nimmt die HCl Gruppe mit 429 Betei-ligungsangeboten, 533 platzierten und 193 bereits wieder veräußerten Schiffen sowie einem Investitionsvolumen von mehr als zwölf Milliarden Euro die unangefochtene Spitzenposition ein. Die seit 2005 börsennotierte HCl Capital AG berichtet quartalsweise und transparent über ihre Unternehmensentwicklung. Als VGF-Mitglied dokumentiert die HCl Gruppe jährlich in einer sehr detaillierten Leis¬tungsbilanz die Performance der zurzeit rund 500 laufenden Invest¬mentprodukte der HCl Anleger.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 9.339.101,73 €. Davon sind 8.255.789,50 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr betragen € 1.516.585,95 (einschließlich Zinsverbindlichkeiten). Am 31. Dezember 2013 bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Schiffspfandrechte gesichert. Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen…
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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