HCI meldet MS HAMMONIA BEROLINA insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der MS "HAMMONIA BEROLINA" Schiffahrts GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Verwaltung MS "HAMMONIA BEROLINA" GmbH, vertr. d.d. GF. Peter Rieck, geb., Buchtallee 19, 21465 Reinbek wird wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg ernannt (Az.: 8 IN 235/16).

Gründung:

Der geschlossene Schiffsfonds MS “HAMMONIA BEROLINA” Schiffahrts GmbH & Co. KG wurde im Jahre 2006 von der HCI Capital AG aufgelegt.
Dabei handelt es sich um ein in 2007 gebautes Containerschiff mit einer Tragfähigkeit von 34.035 tdw und einer Stellplatzkapazität von 2.546 TEU.

Das Gesamtinvestitionsvolumen sollte sich auf 36.091.000,00 € belaufen. Dieser Betrag sollte durch Kommanditkapital in Höhe von 11.900.000,00 €, durch Initiatoren in Höhe von 375.000,00 € sowie durch Fremdkapital in Höhe von 23.816.000,00 € dargestellt werden.

Zudem war eine Soll-Ausschüttungen per 31.12.2012 kumuliert in Höhe von 35,0 % vorgesehen. Hiervon abweichend betrugen die Ist-Ausschüttungen 0,0 %, so dass eine Abweichung von -35,0 % festgestellt wurde. Ferner hieß es in der HCI Leistungsbilanz, aufgrund „geringer Einnahmen wurde den Gesellschaftern im Juni 2013 ein Finanzierungskonzept zur Vermeidung eines Liquiditätsengpasses zur Abstimmung vorgelegt“.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

 
Gemäß der Bilanz zum 31.12.014 beträgt der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 1.024 (im Vorjahr: TEUR 2.497); der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren beträgt TEUR 0 (im Vorjahr: TEUR 7.865). Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 16.914 sind durch Schiffshypotheken gesichert.
Zum Bilanzstichtag ist die Gesellschaft in Höhe von EUR 2.387.301,49 bilanziell überschuldet. Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) ist nicht gegeben. Gemäß §19 Abs. 2 InsO liegt keine Überschuldung vor, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.
Trotz bilanzieller Überschuldung der Gesellschaft wird bei der Bilanzierung des Vermögens im Hinblick auf § 19 Abs. 2 InsO von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Schifffahrtskrise belastet nachhaltig das Marktumfeld des MS “ HAMMONIA BEROLINA“. Der Kapitaldienst konnte in der Vergangenheit nicht planmäßig erbracht werden. Mit den finanzierenden Banken werden derzeit weitere Tilgungsstundungen und eine Restrukturierung des Darlehens verhandelt, um eine Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden. Die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen enthalten auch die weitere Zufuhr von Restrukturierungskapital.
Das gezeichnete Kommanditkapital / Pflichteinlage beträgt TEUR 12.325. Davon waren zum Stichtag als Hafteinlage TEUR 2.785 im Handelsregister eingetragen.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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