HCI meldet Insolvenz der MS Stadt Freiburg: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120280 eingetragenen MS STADT FREIBURG T + H Schiffahrts GmbH & Co. KG, Palmaille 75, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 138231 eingetragene Verwaltungs-GmbH Sechste Hafenstraße, Palmaille 75, 22767 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Sven Bostelmann und Olaf Staat Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwälte Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt, Herr Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 67c IN 470/16).
Gründung:
Aus dem Lagebericht der HCI 2014: Das Geschäftsmodell der HCI Capital AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend zusammen HCI Gruppe) basiert seit rund 30 Jahren auf einer weitgehenden Abdeckung der Wertschöpfungskette geschlossener Fonds. Diese beinhaltet die Akquisition und Anbindung von Investitionsobjekten, deren Konzeption und Vertrieb sowie das aktive Asset Management und die treuhänderische Verwaltung von Anteilen im Bereich After Sales Services mit dem Schwerpunkt auf maritimen Assets. Seit ihrer Gründung im Jahr 1985 konnte die HCI Gruppe ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 15 Mrd. EUR mit rund 6 Mrd. EUR Eigenkapital in 526 Emissionen realisieren (Stand: 31. Dezember 2014). Mit aktuell rund 110.000 Kunden ist die HCI Gruppe eines der großen Emissionshäuser in Deutschland. Aufgrund des niedrigen Neugeschäfts sowie der erhöhten Zahl an Fondsauflösungen durch Objektverkäufe reduzierte sich jedoch das verwaltete Treuhandkapital in allen Produktbereichen im Berichtszeitraum auf rund 3,5 Mrd. EUR zum 31. Dezember 2014 (rund 3,9 Mrd. EUR zum 31. Dezember 2013). Bis zum 31. Dezember 2014 musste die jeweilige Fondsgeschäftsführung von 88 Einzelschiffsfonds Insolvenz anmelden, davon entfallen allein 36 Insolvenzfälle auf das Jahr 2014. 2015 übernahm HCI die König&Cie Gruppe und fimierte in Ernst Reus AG um.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2015 beträgt das durch Entnahmen entstandenen negative Kapital der Kommanditisten 72,94 €. Das nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten beträgt 24.033.365,74 €. In Höhe von 65.266.613,02 € bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr. Diese werden durch ein abstraktes Schuldversprechen über eine erstrangige Schiffshypothek i.H.v. USD 79.230.000,00, einer Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche aus der aktuellen und künftigen Beschäftigung des Schiffes, einer Abtretung sämtlicher Ansprüche aus der Versicherung des Schiffes sowie einer Verpfändung des Einnahmekontos bei der HSH Nordbank AG gesichert. Aufgrund des für 2016 erwarteten Schiffsverkaufes, wären sämtliche Verbindlichkeiten spätestens nach Verkauf des Schiffes fällig. Der Jahresabschluss wurde in Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmens¬tätigkeit aufgestellt, da sich angesichts der angespannten Liquiditätslage (u.a. aufgrund der Lage auf den Chartermärkten) die aktuelle Diskussion mit der finanzierenden Bank nicht mehr auf eine Restrukturierung sondern auf ein Liquidationskonzept konzentriert. Das Liquidations¬konzept ist derzeit noch in Erarbeitung und soll neben dem Verkauf des Schiffes weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer geordneten Liquidation beinhalten. Wir gehen davon aus, dass eine entsprechende Einigung mit der Bank erreicht werden kann.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de