HCI: Insolvenzverfahren über Vermögen der MS „JORK Ranger” eröffnet

Aktuelles:

Mit Beschluss des Amtsgerichts Neumünster (Az.: 93 IN 24/15) ist über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 121120 eingetragenen MS „JORK“ Ranger Bernd Becker GmbH & Co. KG, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 16454 eingetragene 1. BeJo Schifffahrtsgesellschaft mbH, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.06.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ernannt wurde Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.

Hintergründe:

Bereits mit Beschluss vom 02.03.2015 hatte das Amtsgericht Neumünster einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit dessen Zustimmung wirksam sind.
Die Branche befindet sich seit Jahren in der Krise. Aufgrund eines Überangebots an Frachtschiffen auf dem Markt können viele Betreibergesellschaften ihre Schiffe nur sporadisch einsetzen, müssen aber dennoch die Fixkosten tragen. Sie geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und können die Raten ihrer kreditgebenden Bank nicht mehr begleichen; es folgt die Insolvenz. Die Insolvenzverwalter wenden sich nun an die Anleger und fordern bereits ausgegebene Ausschüttungen bzw. Entnahmen zurück. Ob solche Forderungen berechtigt sind, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Anleger sollten daher nicht ohne Weiteres zahlen, sondern zunächst ihren Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Möglichkeiten:


Selbst wenn bereits gezahlte Ausschüttungen zurück gefordert werden können, besteht beim Investment in Schiffsfonds unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler der Anlage, also beispielsweise den Emittenten des Verkaufsprospekts, den Anlageberater bzw. die hinter diesem stehende Bank. Ein Schadensersatzanspruch kann z. B. bei Falschberatung gegeben sein. Der Berater muss für seine Kunden eine passende Anlage nach deren Wünschen auswählen und die Kunden umfassend über die empfohlene Anlage unterrichten, damit diese eine informierte Entscheidung treffen können.

Im Folgenden einige Beispiele für Punkte, die bei der Anlageberatung oft nicht ausreichend deutlich gemacht werden:

1. Der Anleger wird Miteigentümer der Gesellschaft und trägt ein hohes Risiko bis zum Totalverlust seiner Anlage, diese ist daher ungeeignet zur Altersvorsorge.
2. Es handelt sich um langfristige Anlagen, die es dem Anleger unmöglich machen, kurzfristig auf Marktveränderungen zu reagieren.
3. Bei den Ausschüttungen handelt es sich nicht um Zinsen wie z. B. beim Sparbuch, sie werden auch häufig nicht wie geplant aus den Gewinnen des Unternehmens finanziert, sondern aus den investierten Geldern selbst; sie können dann ggf. bei Insolvenz zurück gefordert werden.
4. Der Erfolg der Investition ist abhängig von der Marktlage, für die sich spätestens ab 2008 konjunkturelle Schwierigkeiten abzeichneten.
5. Es besteht ein Fremdwährungsrisiko und schwankende Wechselkurse erschweren eine sichere
Schiffsfonds sind eine Anlage mit hohem Haftungsrisiko. Sie eigenen sich in der Regel nicht für sicherheitsorientierte Anleger.
Sollten Anleger nun den Verdacht haben, dass ihr Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß verlief, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der prüfen wird, ob die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs Aussicht auf Erfolg hat.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück