HCI 1100 TEU Schiffsfond II – MS Stadt Flensburg insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das Amtsgericht Hamburg hat Verfügungen über das Vermögen das Fondschiffes MS STADT Flensburg von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nils G. Weiland abhängig gemacht und das Insolvenzverfahren eröffnet(Az.: 67c IN 417/15).

Gründung:

Der 2003 von der HCI Capital AG aufgelegte 1100 TEU Schiffsfonds II investiert in Containerschiffe. TEU ist die Abkürzung für den Containerstandard Twenty-foot Equivalent Unit. Für den HCI 1100 TEU Schiffsfonds II fahren die drei Containerschiffe MS Stadt Emden, MS Stadt Bremen und MS Stadt Flensburg. Anleger des HCI 1100 TEU Schiffsfonds II mussten wiederholt auf Ausschüttungen verzichten Aufgrund der geringen Einnahmen dieser 3 Schiffe musste für den Dachfonds im Jahr 2010 ein Sanierungskonzept entwickelt werden. Die Anleger sorgten dabei für eine Kapitalerhöhung und zahlten bereits erhaltene Ausschüttungen zurück. Genutzt hat es am Ende offenbar nichts. Denn über die Gesellschaften der drei Fondsschiffe MS Stadt Bremen, MS Stadt Emden und MS Stadt Flensburg wurden jetzt am Amtsgericht Hamburg die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Der HCI 1100 TEU Schiffsfonds II steht ohne Schiffsgesellschaften da, in die er investieren kann.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2013 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.399.804,77 (Vj: EUR 1.238.554,66) ausgewiesen. Der aufgrund getätigter Liquiditätsausschüttungen und Entnahmen zu der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage bestehende Differenzbetrag gemäß § 172 Abs. 4 i. V. m. § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 1.062.192,02. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 393.236,02 (Vj: EUR 708.017,46). Am Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 16.945,89 (Vj: EUR 13.858,95). Diese sind in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. Als Sicherheiten für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden eine erstrangige Schiffshypothek gestellt, alle Ansprüche gegen die Versicherer sowie aus Charter- bzw. Frachtverträgen in stiller Form abgetreten.Die Geschäftsführung befindet sich zurzeit in Gesprächen mit der finanzierenden Bank, um die Laufzeit des Darlehens zu verlängern und Tilgungsaussetzungen zu genehmigen. Sollte entgegen unserer Erwartungen die Bankgespräche nicht positiv verlaufen oder nicht andere geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität erreicht werden können, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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