Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co KG MS PAMPLONA: vorläufige Vermögensverwaltung wurde angeordnet

Aktuelles:
In dem Insolvenzantragsverfahren (6 IN 50/13) über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co KG MS "PAMPLONA", Boschstraße 21, 49733 Haren (AG Osnabrück, HRA 121356), vertreten durch die EPSC Verwaltungs GmbH, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, (Gesellschafterin), diese vertreten durch 1. Daniel Koch, Bremen, (Geschäftsführer), 2. Peter Harren, Bremen, (Geschäftsführer), 3. Dr. Martin Harren, Bremen, (Geschäftsführer), ist am 04.09.2013 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Schultze & Braun, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, bestellt worden.

Hintergründe:
Die MS "PAMPLONA" wurde 2004 erbaut und ist ein Container Feeder Schiff.  Zumindest seit dem Geschäftsjahr  2009 besteht eine bilanzielle Überschuldung. Auf Grund der Schifffahrtskrise konnten die geplanten Gewinne nicht erzielt werden und da keine Trendwende sich vollzog, war dies die logische Konsequenz.

Bestehen Schadenersatzansprüche?
Unter Umständen: JA! Diese können zum Beispiel gegeben sein, wenn die Schiffsfondsanleger nicht ausreichend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sind. Meist wurde nur auf die Chancen, sprich Rendite, hingewiesen. Dass es sich hierbei aber eigentlich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, wurde den meisten Anlegern nicht verdeutlicht. Nach vielen Beratungsgesprächen, die Rechtsanwalt Reime in vergleichbaren Fällen schon führte, stellte sich heraus, dass vielen Anlegern die Möglichkeit des kompletten Verlustes ihres eingesetzten Kapitals nicht klar war. Wenn überhaupt wurde lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes angesprochen. Dass damit meist auch ein Verlust des eingezahlten Kapitals einhergeht, wurde nicht deutlich gemacht. Damit ist ein Beratungsfehler gegeben. Auch auf die sogenannten weichen Kosten wurde oft nicht hinreichend hingewiesen. Das heißt, es wurde nicht klar gemacht, welcher Anteil der Anlegergelder wirklich in den Bau oder Kauf der Schiffe floss. Meistens floss ein sehr großer Anteil der Gelder in zum Beispiel Vertriebsprovisionen, Dienstleistungsvergütungen und Zinsen – und damit gerade nicht in werthaltige Positionen. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen auch hier für den Anleger gute Chancen bei der Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen.

Gegen wen durchsetzbar? Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung können gegen die Anlageberater beziehungsweise die dahinter stehende Beratungsgesellschaft oder den Finanzvertrieb bestehen. Gute Chancen sind gegeben, wenn eine Bank oder Sparkasse die Beteiligung vermittelte.

Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Wichtig für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche von Fondsanlegern ist aber auch die Beachtung der Verjährung. Die Fondsanleger haben hier meist 2004 ihre Anteile erworben, so dass nun die 10jährige taggenaue Verjährung zu berücksichtigen ist. D.h. jetzt ist schnelles Handeln geboten.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei.
Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
 
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de               

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück