Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG – MS Hansa Arendal ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das AG Lüneburg hat unter dem Az.: 47 IN 41/16 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft eröffnet. Diese wird vertreten durch die Komplementärin, der Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HANSA ARENDAL" mbH, Neumühlen 13, 22763 Hamburg, den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin Frank Leonhardt und Hermann Ebel. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtswanwalt Reinhold Horn, Moorfurtweg 11, 22301 Hamburg ernannt.

Gründung:

Die KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche im Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering. Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.Das 1.550-TEU Feederschiff wurde von der Hansa Treuhand 2001 als Fonds zur Beteiligung angeboten. Über 10 Mio. € hatten Anleger in das Containerschiff MS "Hansa Arendal" investiert. Bis 2008 erhielten sie Ausschüttungen rd. 6,5 Mio. € (63% des Kapitals), womit man gegenüber den Prospektangaben schon um 44%punkte im Rückstand war. Aufgrund seitdem zyklisch gefallener Charterraten musste 2010 ein Fortführungskonzept beschlossen werden, rd. 1,8 Mio. € Verzugskapital zu schaffen, damit die Liquidität weiterhin gesichert werde In den Jahren 2004 bis 2008 hatte der Fonds 57 % ausgezahlt, 25% sind noch nicht wieder zurückgeführt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 betragen die Forderungen gegen Gesellschafter T€ 3.191. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen T€ 2.219, die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren betragen T€ 0, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt T€ 0. Insgesamt sind T€ 1.331 durch Schiffshypothek besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 739.Die Bewertung ist unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt. Das Schiffshypothekendarlehen und der Kontokorrentkredit sind Ende Mai 2015 ausgelaufen. Eine Rückführung der Kreditbeträge ist bislang nicht erfolgt; allerdings duldet die Bank bislang den Aufschub der Rückführung. Die Bank hat erklärt, ihr Engagement noch in diesem Jahr zu beenden. Die Geschäftsführung befindet sich gegenwärtig in Verhandlungen mit verschiedenen potentiellen Kreditgebern über eine Umfinanzierung. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass diese Verhandlungen bis zum 4. Quartal 2015 erfolgreich abgeschlossen werden und dadurch die Liquidität der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 sichergestellt wird. Sollten die Gespräche nicht erfolgreich sein, muss ein Verkauf des Seeschiffs initiiert werden.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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